Aktuelles

EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) vom EP angenommen

Das Europäische Parlament (EP) hat am 24.04.2024 die angepasste Trilog-Einigung zum EU-Lieferkettengesetz, eigentlich EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) mehrheitlich angenommen. Abschließend wird der Rat der EU den finalen Text nach den Übersetzungen in die EU-Amtssprachen formell annehmen. Dies soll voraussichtlich Mitte/Ende Mai geschehen. Danach erfolgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU und im Anschluss das Inkrafttreten der Richtlinie. Sie ist danach noch in nationale Gesetze umzusetzen, so dass es voraussichtlich bis 2029 dauern wird, bis sie vollumfänglich im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) umgesetzt ist.

EU-Verordnung bedroht Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen

„Wir brauchen flexible Zahlungsziele – die Late Payments Regulation mit einem verpflichtenden 60-tägigen Zahlungsziel zwischen Unternehmen wäre ein Albtraum aus Sicht des Mittelstands. Für den Groß- und Außenhandel sowie für die unternehmensnahen Dienstleistungen ist die Vertragsfreiheit von immenser Bedeutung. Insbesondere der Großhandel übernimmt meist eine Vorfinanzierungsfunktion für seine Kunden. Kleine Unternehmen haben oft keine Finanzierungsalternativen. Hier springt der Großhandel ein und bietet in etablierten Geschäftsbeziehungen die Vorfinanzierung durch ausreichende Zahlungsziele an“, sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

"Die Verordnung wäre ein weiterer drastischer Einschnitt in die unternehmerische Freiheit. Das darf so nicht verabschiedet werden. Die Vereinbarung von Zahlungszielen in der Lieferkette ist ein entscheidendes Element von Geschäftsverhandlungen über Waren, die über einen längeren Zeitraum bis zum Verkauf vorfinanziert werden. Ein verpflichtendes 60-tägiges Zahlungsziel und konkrete Ausnahmen auf 120 Tage sind hier der falsche Ansatz", so Jandura. Und weiter: „Ein gesetzlich verordnetes Zahlungsziel ist kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von verspäteten Zahlungen. Vertraglich vereinbarte längere Zahlungsziele sind keine verspäteten Zahlungen. Dieser Verordnungsvorschlag führt nicht zu pünktlichen Zahlungen, sondern begünstigt Insolvenzen! Aufgrund der kurzen Frist können Unternehmer in Zahlungsengpässe geraten, bis sie das Geld aus dem Verkauf von ihren Kunden erhalten."

„In der aktuellen Situation ist der Mittelstand auf alternative Finanzierungsmöglichkeiten angewiesen. Längere Zahlungsziele bilden die Grundlage von vielen mittelständischen Geschäftsmodellen. Die Unternehmenslandschaft ist sehr unterschiedlich, viele Branchen sind generell von langen Zahlungszielen abhängig, insbesondere saisonale Güter oder Güter mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Erfüllungsaufwand wie Arzneimittel. Das Zahlungsziel würde nur in der Europäischen Union gelten und einen weiteren Standortnachteil darstellen. Insbesondere im Außenhandel werden sich Kunden nach Alternativen im EU-Ausland umschauen und zwar nach Vertragsfreiheit und flexiblen Zahlungszielen“, erklärt Jandura abschließend.

Erfolg für Hamburgs Initiative: Ein wichtiger Schritt in Richtung Verrechnungsmodell bei der EUSt

Die Finanzministerkonferenz der Länder hat sich am 11. April 2024 einstimmig verständigt, die Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer weiter voranzutreiben. Dies ist ein wesentlicher Schritt vorwärts und ein Erfolg für den Hamburger Senat und die breite Verbändeallianz, zu der sich gemeinsam mit VHE, WGA und BGA zahlreiche Verbände mit dem Ziel zusammengeschlossen haben, diesen deutschen und vor allem auch Hamburger Standortnachteil zu beseitigen. Ziel ist es, so der Senat in einer Pressemeldung, das Verfahren endlich substantiell zu verschlanken, zu optimieren und damit Wettbewerbsnachteile insbesondere des Hamburger Hafens, aber auch anderer Logistikdrehkreuze in Deutschland abzubauen. Das bisherige Verfahren, in dem die Einfuhrumsatzsteuer zunächst beim Zoll gezahlt werden muss und erst später auf Antrag im Rahmen der Steuererklärung zurückerstattet werden kann, würde dadurch der Vergangenheit angehören. Das Bundesministerium der Finanzen soll nun sämtliche erforderlichen Maßnahmen und Gesetzesanpassungen benennen, die notwendig sind, um mit den Arbeiten zur Einführung des Verrechnungsmodells beginnen zu können. Die vollständige Pressemitteilung der Hamburger Finanzbehörde finden Sie hier. Es bleibt abzuwarten, wie die konkreten Vorschläge des Bundesministeriums der Finanzen für eine zeitlich absehbare Einführung des Verrechnungsmodells nun aussehen werden. 

Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlicht Studie zur China-Politik

Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) hat die Ergebnisse einer Studie zur deutschen China-Politik veröffentlicht. Die Studie untersucht die maßgebliche Rolle von Kommunen, wenn es um eine erfolgreiche Neuausrichtung der deutschen China-Politik geht. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass zahlreiche Bereiche der China-Politik auf kommunaler Ebene liegen und empfiehlt einen stärkeren Austausch von Bund und Kommunen, um aktuellen Herausforderungen wie die Gestaltung von Lieferketten, De-Risking oder chinesische Investitionen in deutsche Schlüsselindustrien und Infrastruktur zu begegnen.