Aktuelles

Mitgliederversammlung von VHE und BDEx

Am 11. Juni 2024 fand im Übersee-Club Hamburg die gemeinsame Mitgliederversammlung von VHE und BDEx statt. Sowohl die Mitgliederversammlung des VHE als auch die des BDEx wählte dabei turnusgemäß seinen Vorstand.

Beim VHE wurden gewählt:

Leonard Brand                               K.D. Feddersen Ueberseegesellschaft mbH

Stefan W. Dircks                            Terramar GmbH

Norbert Hansen                             Rieckermann GmbH

C. Michael Illies                             C. Illies & Co. Handelsgesellschaft mbH

Christian Justus                             Riensch & Held (GmbH & Co.) KG

Holger Krause                               Dichtungspartner Hamburg GmbH

Dr. Hans Fabian Kruse                 Wiechers & Helm GmbH & Co. KG

Fritz Graf von der Schulenburg    Jebsen & Jessen GmbH & Co. KG

Rasmus Woermann                      C. Woermann GmbH & Co. KG

Peter Zimmermann                       DVA International GmbH

Als Vorsitzender wurde Herr Brand im Amt bestätigt. Die Herren Illies und Dr. Kruse wurden erneut zu Stellvertretern gewählt. Auch Herr Woermann wurde in seinem Amt als Schatzmeister bestätigt.

Beim BDEx wurden in den Vorstand gewählt:

Leonard Brand                              K.D. Feddersen Ueberseegesellschaft mbH (VHE)

Kai Bröcker                                   Hexagon Im- und Export GmbH & Co. KG (BAV)

Stefan W. Dircks                           Terramar GmbH (VHE)

Axel Hebmüller                             Hebmüller Verwaltung GmbH (AHV Nordrhein-Westfalen)

C. Michael Illies                             C. Illies & Co. Handelsgesellschaft mbH (VHE)

Christian Justus                            Riensch & Held (GmbH & Co.) KG (VHE)

Dr. Hans Fabian Kruse                 Wiechers & Helm GmbH & Co. KG (VHE)

Wolf Maser                                    Gebr. Maser (LGAD Bayern)

Henry-Johann Nientimp                Thenex GmbH (AHV Nordrhein-Westfalen)

Fritz Graf von der Schulenburg    Jebsen & Jessen GmbH & Co. KG (VHE)

Als Vorsitzender wurde Herr von der Schulenburg im Amt bestätigt. Die Herren Brand und Dircks übernehmen die Stellvertretung und Herr Wolf Maser vom LGAD Bayern das Amt des Schatzmeisters. Der VHE ist somit weiterhin sehr gut in diesem zentralen Gremium der Exportwirtschaft vertreten.

Besondere Aufmerksamkeit galt den Ausführungen von Herrn Oliver Wendland, Head of Division, Claims & International Debt Management, Euler Hermes Aktiengesellschaft, Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland, der zu den Inhalten des Entlastungspakets des Bundes für die Exportkreditgarantien und dessen positiven Aspekten für den Handel referierte.

An die Mitgliederversammlung schloss sich der Vortrag von Herrn Daniel Benjamin, Präsident der American Academy in Berlin an. Dieser referierte zum Thema: „US-Elections in difficult times - what to expect, how to react“. Herr Benjamin warf einen Blick auf die derzeitige Situation in den USA in Hinblick auf die im November anstehenden Präsidentschaftswahlen. Dabei stellte er die beiden Kandidaten, den derzeitigen Präsidenten Biden und seinen Kontrahenten Trump, gegenüber und hob die Herausforderungen hervor, die sich in Zukunft für Europa und Deutschland in Abhängigkeit vom Wahlausgang entwickeln können. 

BDEx-Handreichung zur „No Russia Clause“

Nachstehend finden Sie das vom BDEx (Frau Vanessa Kassem) erstellte BDEx-Merkblatt zur“No-Russia-Clause“ gemäß dem 12. EU-Sanktionspaket einschließlich praktischer Hinweise zur Vertragsgestaltung.

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BDEx_Merkblatt_No Russia-Klausel_3105202
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Reform und Verhandlungsstand des Unionszollkodex

Schwerpunktthema des letzten BGA Arbeitskreis Zoll (AK Zoll) war die Reform des Unionszollkodex. Zwei spannende Gastvorträge von Dr. Anke Raloff und Malte Harders (Referat V A 5 - Spezielle Handelspolitik (EU/WTO), Zollpolitik, Handelspolitische Instrumente, BMWK) sowie Dr. Ulrich Lison (Mitglied der Geschäftsleitung, AEB SE) führten in das komplexe Thema ein.

Inhalt sowie die technische und auch praktische Seite der Reform und der aktuelle Verhandlungsstand standen im Vordergrund. Auf die Vorträge hin folgten zwischen den Mitgliedern und Vortragenden aufschlussreiche Diskussionen über für die Unternehmen in der Praxis relevanten Punkte. Kritisiert wurde einerseits die durch die Zollrechtsreform vorgesehene Delegation der Verantwortung auf den zukünftigen „Trust & Check“-Händler zur Selbstveranlagung, der zusätzlich auch stärker in die Haftung genommen werden kann. Zur Äußerung kam außerdem die sogenannte Gefahr „of no return“, da es angesichts des Verhandlungsfortschritts und der aufgewendeten Ressourcen kaum noch ein Zurück gibt, obwohl sich die Mitgliedstaaten erst einmal über das „Ob“ einer Reform einig sein sollten. Zudem kam die Kritik der Verzettelung durch die artikelweise Besprechung der aktuellen belgischen Ratspräsidentschaft der Reform in den aktuellen Verhandlungen und dem unzureichenden Austausch mit der Generalzolldirektion zu Sprache. Schließlich ging es angesichts der neuen und umfangreicheren Meldepflichten um die Themen Transparenz und Datenschutz. In Zeiten von Hackerangriffen und im Hinblick auf zukünftige Zugriffsmöglichkeiten durch Dritte im Rahmen der EU-Zolldatenplattform ein besonders für Händler kritischer Punkt. 

Nicht nur die Diskussionen, sondern auch ein konkreter Hinweis des BMWK haben gezeigt: Jetzt ist die Zeit des aktiven Gestaltens. Der Reformvorschlag wird vorangetrieben und kommt, in der einen oder der anderen Weise, zur Umsetzung. Um diesen Prozess positiv mitbeeinflussen zu können, müssen sich die Unternehmen und ihre Vertreter so früh wie möglich einbringen. Das BMWK gab hierzu die klare Handlungsempfehlung, durch die Gründung von Bündnissen eindeutige Leitlinien auszuarbeiten und mit diesen geschlossen vor ihm sowie der Kommission aufzutreten. Das BMWK zeigte sich bereit, diese in ihren Stellungnahmen angemessen zu berücksichtigen. Unternehmen sollten daher nun ihre Positionen überdenken und ausarbeiten. Der BGA nimmt diesen Ball auf und plant weitere Diskussionsrunden zur Positionsbestimmung in der nahen Zukunft. 

Verbändegespräch zur EUDR

Der BGA hat Anfang Mai an einem Verbändegespräch mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Thema EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) teilgenommen. Zuvor hatten die teilnehmenden Verbände in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir vor einem Fehlstart der EUDR gewarnt und massive Zweifel daran geäußert, dass eine rechtssichere Anwendung der Verordnung ab dem 30. Dezember möglich ist, das Datum, an dem die EUDR angewendet werden soll. So fehlt es gegenwärtig unter anderem noch an einem EU-IT-System, in das die Millionen von Datensätzen zur Nachweispflicht eingetragen werden können. Ebenso mangelt es an einer Schnittstelle, die es den Marktbeteiligten ermöglicht, die geforderten Informationen digital, sicher und ohne exzessiven bürokratischen Aufwand bereitzustellen. Eine Testphase des Systems hatte aus Sicht der Wirtschaft massive Mängel erkennen lassen. Ein anderer zentraler Bestandteil der Verordnung ist ein Länderbenchmarkingsystem, das von der EU-Kommission erstellt und zum Ende des Jahres angewendet werden soll. Ohne dieses System droht den betroffenen Unternehmen unnötiger zusätzlicher Bürokratieaufwand. Bislang sind für die Wirtschaft hier keine Fortschritte erkennbar.

Das BMEL berichtete, dass im Hinblick auf das EU-IT-System seitens der EU-Kommission erhebliche Fortschritte erkennbar seien. Unabhängig davon setze sich das Ministerium dafür ein, dass sowohl ein funktionierendes EU-IT-System als auch das Länderbenchmarkingsystem rechtzeitig vorliegen. Darüber hinaus habe die EU-Kommission für Ende Mai eine überarbeitete Fassung der FAQs zur EUDR angekündigt. Von der EU-Kommission erarbeitete Leitlinien zu elf Themen aus der EUDR werden Ende Mai, Anfang Juni erwartet.

Ein Vertreter der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), welche die in Deutschland zuständige nationale Behörde zur Durchsetzung der EUDR ist, kündigte an, dass innerhalb der BLE ein Anfragemanagement zur EUDR erarbeitet werde. Ebenso werde ein Prüfkonzept entwickelt, anhand dessen die Umsetzung und Einhaltung der EUDR geprüft werden solle.

Abschließend wiederholten die Wirtschaftsverbände ihre Forderung, dass den Unternehmen nach Klärung aller noch offenen Anwendungsfragen und Implementation aller technischen Voraussetzungen ausreichend Zeit bleiben muss, um betriebsinterne Vorbereitungen zu treffen und die technische Umsetzung zu gewährleisten.

Gesetzesentwurf CDU/CSU zur Aufhebung des LKSG

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz) in den Deutschen Bundestag eingebracht (Bundestags-Drucksache 20/11752 vom 11. Juni 2024). Nach Artikel 1 des Gesetzesentwurfs wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgehoben. Der Gesetzesentwurf kann unter folgendem Link abgerufen werden: Deutscher Bundestag - Union fordert Aus für das Lieferkettengesetz

Der Vorschlag wird damit begründet, dass nach Inkrafttreten des LkSG sich gezeigt habe, dass das Gesetz insbesondere im Hinblick auf umfangreiche jährliche Berichtspflichten einer Überprüfung bedarf. Zugleich haben verschiedene, in Teilen noch bestehende Krisen den Druck auf internationale Lieferketten erheblich erhöht und dadurch entsprechende Wirtschaftsbeziehungen ganz erheblich erschwert. Es mache daher keinen Sinn, an den teilweise deutlich unterschiedlich geregelten Verpflichtungen aus dem deutschen LkSG festzuhalten und gleichzeitig von den Unternehmen zu erwarten, dass sie sich auf das

Inkrafttreten der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten. Anstatt eine weitere Umsetzung des LkSG zu begleiten, Berichte anzufordern und zu prüfen, sollten das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung darauf ausgerichtet werden, Unternehmen in Deutschland auf die kommende Verpflichtung zur Beachtung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie durch entsprechende Beratungsangebote vorzubereiten. 

Webinar: „Claims and receivables management in the Arab region, with focus on Saudi Arabia, UAE, and Egypt“

Am 29. Mai 2024 haben wir zusammen mit unserem Fördermitglied Recovery Advisers ein Webinar zum Thema „Claims and receivables management in the Arab region, with focus on Saudi Arabia, UAE, and Egypt“ veranstaltet. Die Präsentation möchten wir Ihnen nachstehend zur Verfügung stellen.

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EU-Kommission veröffentlicht Bericht zu unlauteren Handelspraktiken

Die EU-Kommission hat am 23. April 2024 ihren Bericht zur Umsetzung des Verbots unlauterer Handelspraktiken zur Stärkung der Position von Landwirten und Marktteilnehmern in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette vorgelegt. Die sogenannte „UTP-Richtlinie“, auf die sich der Bericht bezieht, wurde 2019 verabschiedet und ist seit November 2021 in Kraft. Sie enthält eine Liste von bedingungslos und bedingt verbotenen Handelspraktiken.

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die meisten Mitgliedstaaten das Schutzniveau erhöht und unterschiedliche Schwellen für den Anwendungsbereich eingeführt haben. Zudem sind in allen EU-Mitgliedstaaten Durchsetzungsbehörden ernannt worden.

Zukünftig plant die EU-Kommission eine Studie zu Einkaufsallianzen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette sowie einen Vorschlag über die grenzüberschreitende Durchsetzung der UTP-Richtlinie.

Weiterführende Informationen:

Bericht der EU-Kommission COM(2024) 176 final vom 23.04.2024

Mitteilung des Mittelstandsverbunds vom 30.04.2024

Neuauflage des Mittelstandsindex Afrika

Am 7. Mai 2024 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in einer Online-Veranstaltung den neuen Mittelstandsindex Afrika vorgestellt. Bei dem Index handelt es sich um ein Tool, das als digitale Informations- und Entscheidungshilfe für nachhaltiges wirtschaftliches Engagement in Afrika dienen soll. Es enthält Informationen über die Marktattraktivität von 33 ausgewählten afrikanischen Ländern auf Basis wissenschaftlich fundierter Daten.

Der bereits im Jahr 2019 entwickelte Index wurde nun durch das BRS Instituts für Internationale Studien an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in Zusammenarbeit mit der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) weiterentwickelt.

Weiterführende Informationen:

EKG-Report 351 vom 02.05.2024

Webseite des Mittelstandsindex Afrika