Wettbewerbsfähigkeit und Einfuhrumsatzsteuer
Angesichts des Wettbewerbsdrucks, der auf der deutschen Wirtschaft lastet, hat sich der BGA in einem Schreiben vom 30. Mai 2024 an das Bundeskanzleramt, das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium gewandt und sich nachdrücklich dafür ausgesprochen, die sog. Fristenlösung bei der Einfuhrumsatzsteuer zu einer Direktverrechnung weiterzuentwickeln. Der BGA verweist in seinem Schreiben auf das Erfordernis einer Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen am Standort Deutschland und gerade für die volkswirtschaftlich bedeutenden Einfuhren für die Versorgung der deutschen Wirtschaft mit Rohstoffen und weiteren Gütern.
Bundesfinanzminister Christian Lindner MdB hat in seinem Antwortschreiben vom 27. Juni 2024 nach Abstimmung von Bundeskanzleramt, Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium hervorgehoben, dass die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland ein zentrales Anliegen der Bundesregierung und Bestandteil des Koalitionsvertrages ist. Weiterhin teilt er die Auffassung des BGA, dass auch nach Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer weitere Anstrengungen erforderlich sind, um der Vereinbarung im Koalitionsvertrag Rechnung zu tragen und dass das in Deutschland praktizierte Verfahren an die Erhebungsmodelle in anderen Mitgliedstaaten anzugleichen ist. Allerdings spricht er auch an, dass es weiterer Optimierungen bedarf. Ziel wird danach sein, zunächst sämtliche erforderlichen Schritte und Gesetzesanpassungen zu ermitteln, die notwendig sind, um mit den Arbeiten zur Einführung eines Verrechnungsmodells konkret beginnen zu können.
Das Antwortschreiben von Bundesfinanzminister Lindner bestärkt den BGA darin, sich konsequent weiter für die Einführung der Direktverrechnung der Einfuhrumsatzsteuerzahllast mit dem Vorsteuererstattungsanspruch einzusetzen.
Aktualisiertes Informationspapier zur Direktverrechnung der Einfuhrumsatzsteuer
Zur Unterstützung der Zielsetzung, ein Verrechnungsmodell zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland umsetzen, hat die Verbändegemeinschaft aus Industrie, Handel, Transport und Logistik, Seehäfen und internationalen Flughäfen, der der BGA und auch die WGA angehören, ein überarbeitetes, gemeinsames Informationspapier unter dem Titel “Steuerverfahren vereinfachen und digitalisieren, Wirtschaft und Verwaltung entlasten, endlich EU-Standard erreichen - Das Verrechnungsmodell zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer” am 17. Juli 2024 herausgegeben.
Hintergrund ist, dass bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure verursacht, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, Seehäfen und Flughäfen in Deutschland zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können zudem Einnahmen der öffentlichen Hand und die ökologische Bilanz von Güterströmen verbessert werden.
Stellungnahme zum Anwendungsschreiben zur E-Rechnung
Eine frühzeitige Klärung der bestehenden Umsetzungsfragen zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ist entscheidend zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Bürokratielasten, unterstreichen die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft gemeinsam mit dem BGA in ihrer Stellungnahme gegenüber dem BMF zum Entwurf eines BMF-Schreibens.
In ihrer Stellungnahme weisen sie darauf hin, dass die europäische Norm EN16931, auf der die E-Rechnung basiert, sich noch in der Überarbeitung befindet, um sie an die Bedürfnisse der Unternehmen für die Nutzung im B2B-Bereich anzupassen, und dass die überarbeitete Norm voraussichtlich erst Ende 2026 in Kraft tritt. Zudem steht die Einigung auf europäischer Ebene zur Umsatzbesteuerung im digitalen Zeitalter („VIDA“) noch aus. Sollte es vor diesem Hintergrund zu bislang nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten während der Umstellungsphase kommen, plädieren die Verbände, hierauf kurzfristig mit Nichtbeanstandungsregelungen zu reagieren.
Zudem sollte die Einführung der E-Rechnung durch Maßnahmen flankiert werden, die den Unternehmen die Implementierung erleichtern und damit die Akzeptanz der E-Rechnung erhöhen, z. B. durch eine FAQ-Liste zur Beantwortung von technischen Fragen, die nicht m BMF-Schreiben aufgegriffen werden. Weiterhin sollte ein staatliches Tool zum Erstellen, Empfangen und Visualisieren von E-Rechnungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Im Weiteren äußern sich die Verbände detailliert zu Einzelfragen des BMF-Schreibens wie hybriden Rechnungen, erhaltenen Anzahlungen und Schlussrechnung, Verträge und Kontoauszüge als Rechnung, Berichtigung, Betrags-/Mengenreklamation, Vorsteuerabzug.
Neue BAFA-Präsidentin
Das Bundeskabinett hat Dr. Mandy Pastohr am 23. Juli als neue Präsidentin des BAFA bestätigt. Sie folgt Mitte August auf Torsten Safarik und war zuvor Leiterin der Abteilung Außenwirtschaft im Hessischen Wirtschaftsministerium.
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