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Verbandsposition 150 EUR Zollwertfreigrenze
Der BDEx bzw. das Bundesfinanzministerium hatte kürzlich um eine vorläufige Rückmeldung zur Frage eines Erhaltes der 150 Euro -Zollfreiwertgrenze vor dem Hintergrund der starken Zunahme der Direktverkäufe an Endkunden aus dem Ausland über vorzugsweise chinesische Online-Plattformen wie Temu gebeten. Aus den Reihen der VHE-Mitglieder hatten wir hierzu überwiegend Aufforderungen erhalten, die Zollfreiwertgrenze gänzlich zu streichen und zudem auf Waren, die aus einem Drittland direkt an Endkunden geliefert werden, dieselben Marktzugangsanforderungen wie Zertifizierungen oder Umweltauflagen in Anwendung zu bringen, wie bei innereuropäischen Erzeugnissen oder Importen auf der gewerblichen Schiene. Allerdings wurde auf eine Problematik beim Import einer Vielzahl von geringwertigen Mustersendungen hingewiesen. Eine Lösung könnte eventuell eine Zollfreigrenze von 5 oder 10 Euro sein. Wir haben die Rückmeldungen an den BDEx weitergeleitet. Weitere Rückmeldungen sind herzlich willkommen.

BDEx-Merkblatt zu den AWV-Meldepflichten

Nachfolgend finden Sie ein Merkblatt vom BDEx zu einem Thema, das in der Praxis oft übersehen wird: die AWV-Meldepflichten. Zu diesen gehört unter anderem die Pflicht, bestimmte Zahlungen über 12.500 Euro ins oder vom Ausland an die Deutsche Bundesbank zu melden (AWV-Zahlungsmeldepflicht). Die Schwellenwertgrenze von 12.500 Euro soll nun im Rahmen eines Verordnungsentwurfs des BMJ deutlich angehoben werden. 

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BDEx_Merkblatt_AWV-Meldepflichten.pdf
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