Aktuelles

Hamburger Außenhandel weiter im BGA stark aufgestellt

Auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) am 1. Oktober wurde Dr. Dirk Jandura einstimmig im Amt des Präsidenten des Bundesverbandes bestätigt. Für den 54-jährigen Unternehmer aus Berlin ist es die zweite Amtszeit. Christian Justus (Riensch & Held), BDEx- und VHE-Vorstandsmitglied, wurde neu in das Präsidium kooptiert. Er folgt damit Stefan Dircks, der als langjähriges Präsidiumsmitglied nicht für eine Wiederwahl zur Verfügung stand. Der große Einsatz von Herrn Dircks für den deutschen Außenhandel wurde vom Präsidenten ausdrücklich gewürdigt. Der BDEx-Vorsitzende, Fritz Graf von der Schulenburg, wurde erneut in das engere Präsidium gewählt. Eine starke Vertretung von BDEx, VHE und dem Hamburger Außenhandel im BGA ist damit weiterhin gewährleistet.

Stefan Dircks, Christian Justus und Fritz Graf von der Schulenburg
Stefan Dircks, Christian Justus und Fritz Graf von der Schulenburg

Trends & Analysen Großhandel: Stimmung erreicht neuen Tiefpunkt

Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA) hat gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden von Mitte Juli bis Anfang August 2024 seine traditionelle BGA-Konjunkturumfrage zur wirtschaftlichen Lage und den weiteren Perspektiven bei den Unternehmen des Großhandels durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Umfrage sind in der aktuellen Ausgabe von Trends & Analysen Großhandel zusammengefasst.

Die Stimmung bei den Großhändlern hat nach dem BGA-Großhandels-Klimaindikator einen neuen Tiefpunkt erreicht. Mit 65 Punkten wird sogar noch die Krisenstimmung der Corona-Pandemie mit 69 Punkten im Jahr 2020 unterschritten. Werte über 100 Punkten bringen eine positive Stimmung, Werte unter 100 eine negative Stimmung zum Ausdruck. Die Stimmung spiegelt auch die rückläufige Umsatzentwicklung seit Jahresbeginn 2024. Im ersten Halbjahr 2024 sind die Umsätze nominal um 2,8 Prozent zurückgegangen. In realer – also preisbereinigter – Betrachtung wurden 1,2 Prozent weniger an Gütern und Dienstleistungen verkauft als im Vorjahr. Im Produktionsverbindungshandel als Indikator für die Industrieproduktion und den Export ist die Stimmung angesichts um 6,7 Prozent nominal und 3,5 Prozent rückläufiger Umsätze weiterhin ausgeprägt schwach. Besonders kritisch ist die Stimmung im baunahen Großhandel. Im Konsumgütergroßhandel trübt sich die Stimmung ebenfalls ein. Zwar stiegen die Umsätze im ersten Halbjahr 2024 wieder - um 2,4 Prozent nominal und 1,7 Prozent real -, zuletzt zeigten sie aber auch wieder einen negativen Trend.

Die wesentlichen Ursachen sieht der BGA in den Belastungen des Außenhandels durch die geopolitischen Konflikte, in der schwachen Binnenkonjunktur, anhaltender Investitionszurückhaltung sowie den erheblichen strukturellen Herausforderungen aus Diversifizierung, Dekarbonisierung, Digitalisierung und Demografie. Entsprechend monieren die Unternehmen hohe Kostenbelastungen und die überbordende Bürokratie. Drei von vier Unternehmen erwarten von der Politik an diesen Stellschrauben anzusetzen, um Deutschland voranzubringen.

Politisch unterstützen die Großhändler die Zielsetzung der Bundesregierung, über Wachstumsimpulse die Konjunktur zu beleben. Zugleich erwarten aber 55 Prozent der an der Konjunkturumfrage teilnehmenden Unternehmer, dass damit spürbare finanzielle Entlastungen und weniger Bürokratie verbunden sind. Aus Sicht des BGA darf vor diesem Hintergrund das Steuerfortentwicklungsgesetz mit seinen Entlastungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und ihre Familien sowie für kleine und mittlere Unternehmen, verbunden mit Investitionsanreizen, insbesondere durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, in Höhe von insgesamt 21 Milliarden Euro nicht scheitern. Zudem muss der Bürokratieabbau über das Bürokratieentlastungsgesetz IV hinaus fortgeführt werden.

Die detaillierten Ergebnisse können über diesen Link: https://files.vbhcloud.de/index.php/s/PnDoxEntgDfmBH7 auf der Internetseite des BGA abgerufen werden. 

CBAM-Selbstbewertungsinstrument zum Download

Mithilfe eines "Self Assessment Tools" können Unternehmen anhand folgender Eckdaten überprüfen, ob ihre Einfuhren der CBAM-Verordnung unterliegen: KN-Code der eingeführten Ware, Ursprungsland, Warenwert und Zollverfahren. Ist dies der Fall, enthält das Ergebnis eine Übersicht über die Daten, die Unternehmen von ihren Lieferanten abfragen müssen, um ihre Berichtspflichten zu erfüllen. Das CBAM-Selbstbewertungsinstrument steht auf der CBAM-Seite der EU-Kommission in der Rubrik Guidance zum Download zur Verfügung.