Zwischenstand EUDR: Rat lehnt Änderungen des Parlaments ab
Die EU-Mitgliedsstaaten haben entschieden, dass sie ausschließlich der Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zustimmen. Die inhaltlichen Änderungsanträge des Europäischen Parlaments fanden im Rat keine Mehrheit. Im Wesentlich geht es um Einführung einer neuen „Null-Risiko-Kategorie“ für Waldbesitzer und Landwirte in der EU. Damit sind am letzten Freitag die Trilog-Verhandlungen gestartet, deren Zeitplan nicht ganz klar ist.
Nach dem bisherigen Stand sah der noch nicht aktualisierte Zeitplan für die Annahme des Verordnungsvorschlages den 2. Dezember vor. Dass dieser Termin gehalten wird, erscheint fraglich. Der letzte Tag für ein Parlamentsvotum ist der 19. Dezember. Wesentlich dürfte jetzt sein, wie das Parlament reagiert. Berichterstatterin des Parlaments im Trilog ist Christine Schneider (EVP), welche die inhaltlichen Änderungsvorschläge in das Parlament eingebracht hat.
Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, bestünde umfassende Rechtsunsicherheit. Da das nationale Umsetzungsgesetz erst in der nächsten Legislaturperiode beschlossen würde, gäbe es zumindest in Deutschland keine Kontrollbehörde. Bei einer unmittelbaren Geltung ab dem 30. Dezember 2024 wäre das Chaos zudem beim Zoll vorprogrammiert, der sich bislang noch in keiner Weise zum Einfuhrverfahren geäußert hat.
Der BGA hat in einer gemeinsamen Pressemitteilung mehrerer Verbände den Appell wiederholt, dass die europäischen Institutionen schnell zu einer Einigung kommen, damit die Verschiebung rechtzeitig in Kraft tritt und Rechtssicherheit herrscht. Angesichts des politischen Willens seitens Kommission, Rat und Parlament für eine Verschiebung ist es kaum vorstellbar, dass diese Einigung nicht zustande kommt.
Schwache Auftragslage und Industrieproduktion - BGA fordert Maßnahmen der wirtschaftlichen Belebung
Die deutsche Industrieproduktion verzeichnete im dritten Quartal 2024 einen schwachen Abschluss. Die Produktion ging im produzierenden Gewerbe im September um 2,5 Prozent gegenüber dem Vormonat zurück. Diese Entwicklung zeigte sich breitgefächert: In der Industrie sank die Produktion um 2,7 Prozent, im Baugewerbe um 1,4 Prozent und im Energiesektor um 2,1 Prozent. Im Monatsvergleich verzeichneten bedeutende Industriezweige deutliche Rückgänge, darunter die Automobilproduktion mit einem Minus von 7,8 Prozent und die chemische Industrie mit einem Rückgang von 4,3 Prozent. Einige Branchen konnten jedoch Zuwächse erzielen, darunter der Maschinenbau mit 1,7 Prozent und die Nahrungs- und Futtermittelproduktion mit 1,5 Prozent. Im Quartalsvergleich fiel die Gesamtproduktion des produzierenden Gewerbes um 1,9 Prozent niedriger aus als im zweiten Quartal und setzte damit den Abwärtstrend fort. Die Industriekonjunktur zeigt sich angesichts geopolitischer Unsicherheiten und der schwachen Auftragslage weiterhin als schwierig.
Die Auftragseingänge im verarbeitenden Gewerbe stiegen im September um 4,2 Prozent gegenüber dem Vormonat, nachdem sie im August um 5,4 Prozent gefallen waren. Großaufträge beeinflussten diese Zahlen erheblich, insbesondere im Fahrzeugbau, wo die Bestellungen um 117,1 Prozent zunahmen. Auch andere Branchen wie die Daten- und Elektrogeräteindustrie sowie die Automobilproduktion verzeichneten Zuwächse, während Rückgänge in der Metallerzeugung und im Maschinenbau zu beobachten waren. Im Quartalsvergleich nahmen die Auftragseingänge um 4,2 Prozent zu, besonders stark im Investitionsgütergewerbe mit einem Zuwachs von 7,4 Prozent. Die anhaltende Nachfrage aus dem Ausland und die verbesserten Stimmungsindikatoren stützen die Annahme, dass sich die Industriekonjunktur zum Jahresende stabilisieren könnte.
Der BGA sieht die aktuelle Entwicklung als weiterhin kritisch und hält daher Maßnahmen zur wirtschaftlichen Belebung für erforderlich, die auf die Breite der Wirtschaft ausgerichtet sind, um die anhaltende Schwächephase der Industriekonjunktur abzumildern. Insbesondere angesichts der sinkenden Wettbewerbsfähigkeit erwartet der BGA, dass die Politik Investitionsanreize setzt und die bürokratischen Belastungen für Unternehmen reduziert.
Forced Labour Regulation im Rat angenommen
Am 19. November hat der Rat offiziell die Verordnung zum Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit angenommen. Durch die Verordnung wird das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Binnenmarkt der Union sowie die Ausfuhr von Produkten, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, untersagt. Dies stellt den abschließenden Schritt im Gesetzgebungsverfahren dar. Nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung wird in drei Jahren gelten.
Die Verordnung betrifft alle Produkte, unabhängig von Herkunft oder Sektor. Als Kernaspekte der Verordnung sind zu nennen:
Unternehmen, die den Sorgfaltspflichten nicht nachkommen werden mit einer Geldstrafe belegt. Die Regelungen diesbezüglich werden von den Mitgliedstaaten beschlossen. Die Hersteller der verbotenen Produkte werden verpflichtet, die Produkte vom EU-Markt zu nehmen. Die Produkte können jedoch unter Umständen wieder zugelassen werden, wenn die Zwangsarbeit aus der Lieferkette eliminiert wurde.
Den finalen Text finden Sie nachfolgend.
EU will künftig Einfuhren bei laufenden Antidumping-Verfahren erfassen
Die EU-Kommission hat am 24. September 2024 beschlossen, künftig die Einfuhren aller Waren, die Gegenstand von Antidumping- und Antisubventionsverfahren sind, zollamtlich erfassen lassen (Pressemitteilung). Diese Maßnahme soll dabei helfen, unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Bislang wurden die Einfuhren in der Regel nur auf begründeten Antrag der EU-Industrie zollamtlich erfasst. Der Zweck der zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Waren, die Gegenstand der Untersuchung sind, besteht wesentlich darin, die rückwirkende Erhebung von Antidumping- und Ausgleichszöllen unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Damit wird der Vertrauensschutz für die Importeure von schwimmender Ware deutlich ausgehöhlt.
Die Registrierung wird von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten gemäß den Anweisungen der Europäischen Kommission in einzelnen Durchführungsverordnungen durchgeführt.
Bankenverband: Bessere Verzahnung mit Außenwirtschaftspolitik gefordert
Deutschland steht vor der Herausforderung, seine Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungspolitik in einer geopolitisch veränderten Welt enger zu verzahnen, um wirtschaftliche Interessen mit entwicklungspolitischen Zielen zu vereinen und stabile Partnerschaften zu fördern.
Der Bundesverband deutscher Banken hat im Oktober 2024 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem eine stärkere Einbindung des Privatsektors angestrebt wird, um nachhaltiges Wachstum und fairen Wettbewerb im internationalen Kontext zu fördern und die Position Deutschlands in Schwellen- und Entwicklungsländern zu stärken. Beispielsweise fehle es bisher an einer systematischen Integration von Fördermaßnahmen, etwa einer Kombination von Entwicklungshilfe zur Stärkung lokaler Arbeitskräfte mit Exportkreditgarantien – Hermesdeckungen – zur Absicherung deutscher Exporte.
Insgesamt werden in dem Positionspapier sieben Themenfelder aufgegriffen und die jeweiligen Herausforderungen, Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen dargestellt.
Weiterführende Informationen:
Verein Hamburger Exporteure e.V.
Sonninstraße 28
20097 Hamburg
E-Mail: vhe@wga-hh.de
Telefon: +49 40 / 236016-16
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