Außenhandelsfinanzierung und -versicherung

Vietnam: Neue Beschlusslage verbessert Marktposition deutscher Exporteure und stärkt deren Wettbewerbsposition

Der Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien hat in seiner September-Sitzung beschlossen, die Deckungspolitik für Vietnam weiter zu öffnen. Ab sofort können Geschäfte mit einer Kreditlaufzeit von mehr als 360 Tagen und einem Auftragswert von bis zu fünf Millionen Euro auf Basis der Bonität des Bestellers in Deckung genommen werden, wenn dieser nach nationalen Rechnungslegungsstandards bilanziert. Diese Anpassung der Deckungspolitik wird nach einem halben Jahr überprüft.

Bislang waren für solche Geschäfte Bankgarantien notwendig, die beim Besteller zu höheren Kosten geführt haben. Von der jetzt beschlossenen Anpassung profitieren alle deutschen Exportunternehmen – vor allem aber kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Vietnam ist für den deutschen Mittelstand ein wichtiger Absatzmarkt, gerade auch als Alternative zu China. Insofern hilft die jetzt beschlossene Deckungserleichterung deutschen Exportunternehmen, ihre Absatzmärkte weiter zu diversifizieren.

Erstes Halbjahr 2024: Knapp acht Milliarden Euro Exportkreditgarantien

Im ersten Halbjahr hat die Bundesregierung Exportkreditgarantien (EKG) in Höhe von 7,9 Mrd. Euro übernommen. Dies ist rund ein Viertel weniger als im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres. Damals hatte der Bund mehrere Großprojekte in Deckung genommen. Die Entschädigungszahlen sind weiterhin moderat. Zum 30. Juni 2024 beliefen sie sich auf 76,5 Mio. Euro (1. Halbjahr 2023: 58,6 Mio. Euro).

Mit ihrer Klimastrategie hat der Bund im vergangenen Jahr den Anstoß für mehr Exportkreditgarantien für grüne Geschäfte gelegt. Dieser Weg wurde in den ersten sechs Monaten des Jahres erfolgreich bestritten. Gemessen am Deckungsvolumen lag der EKG-Anteil für grüne Geschäfte im Einzeldeckungsbereich bei 74 Prozent.