Außenhandelsfinanzierung und -versicherung

Entlastungspaket in der Praxis: Vereinfachtes Prüfungsverfahren bei APG-Kleinlimiten

Ab dem 1. November 2024 gibt es ein vereinfachtes Prüfungsverfahren für Kleinlimite unter der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG). Damit wird ein weiterer wichtiger Teil des Entlastungspakets umgesetzt, das die Bundesregierung im April dieses Jahres beschlossen hat.

Das vereinfachte Prüfungsverfahren gilt für Limitanträge von APG-Nehmern bis zu einem Betrag von 50.000 Euro. Die Zahlungsbedingungen für diese Geschäfte / Limite dürfen eine Laufzeit von 180 Tagen nicht überschreiten. Bei dem vereinfachten Prüfungsverfahren stellt der APG-Nehmer spezifische Informationen über den ausländischen Kunden zur Verfügung. Dazu gehören eigene Zahlungserfahrungen sowie Bonitätsauskünfte von Auskunfteien.

Das neue Verfahren für APG-Kleinlimite macht die Übernahme von Exportkreditgarantien einfacher, schneller und leichter handhabbar. Der Exporteur kann seinem ausländischen Kunden innerhalb kürzester Zeit ein Angebot unterbreiten und so seine internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die neue Regelung steht allen APG-Nehmern mit gutem Forderungs- und Schadenmanagement zur Verfügung.

Entschädigungsantrag online: Neues Verfahren vereinfacht und beschleunigt Schadensbearbeitung

Die Digitalisierung der Exportkreditgarantien schreitet voran. Nachdem das Antragsverfahren für Absicherungsprodukte bereits vor Jahren sehr erfolgreich ins digitale Zeitalter überführt wurde, ist nun ein weiterer wichtiger Schritt erfolgt.

Ab sofort können Banken Entschädigungsanträge für bundesgedeckte Finanzkredite online stellen. Den Kreditinstituten steht im Kundenportal myAGA ab sofort ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung.

Dank Plausibilitätsprüfung und Checkliste trägt das digitale Verfahren dazu bei, Fehler bei der Datenübermittlung zu vermeiden, und sorgt dafür, dass alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Das verhindert Nachfragen und Doppelarbeit. Am Ende steht ein einfacheres und schnelleres Antragsverfahren.

OECD-Länderklassifizierung

In ihrer 100. Sitzung haben die Expertinnen und Experten der OECD die Länderrisiken von ausgewählten Staaten der Regionen Lateinamerika und Karibik sowie West- und Zentralafrika bewertet.

Die siebenstufige Länderklassifizierung (1 = beste Kategorie, 7 = schlechteste Kategorie) wurde 1999 auf OECD-Ebene eingeführt und ist ein Parameter bei der Berechnung des Entgelts.

Im Vergleich zu den bisherigen Einstufungen haben sich folgende Veränderungen ergeben:

Land

Neue Kategorie

Bisherige Kategorie

Aruba

4

5

Cabo Verde

5

6

Costa Rica

3

4

Jamaika

5

6

Paraguay

4

5