Ausländisches Recht

UK: Änderungen durch Border Target Operating Model (BTOM) ab 31.01.2024

Die Einführung der vollständigen Zollkontrollen für Waren aus der Europäischen Union (EU) ist bereits mehrmals verschoben worden. Im August 2023 legt die britische Regierung mit dem Border Target Operating Mode (BTOM) einen Plan vor, der nun in drei Stufen umgesetzt wird. Die erste Stufe ist dabei ab dem 31. Januar 2024 in Kraft getreten; weitere in den Folgemonaten:

  • 31. Januar 2024: Einführung von Gesundheitsbescheinigungen für die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen mit mittlerem Risiko, Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln (und Futtermitteln) nichttierischen Ursprungs mit hohem Risiko aus der EU in das Vereinigte Königreich.
  • 30. April 2024: Einführung dokumentarischer und risikobasierter Identitäts- und Warenkontrollen bei tierischen Erzeugnissen, Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln (und Futtermitteln) nichttierischen Ursprungs mit hohem Risiko aus der EU.
  • 31. Oktober 2024: Die Sicherheitserklärungen für EU-Einfuhren werden ab dem 31. Oktober 2024 in Kraft treten. Parallel dazu wird die britische Regierung einen reduzierten Datensatz für Einfuhren einführen, und die Nutzung des einheitlichen Handelsfensters des Vereinigten Königreichs wird Doppelarbeit in den verschiedenen Datensätzen vor dem Eintreffen der Waren so weit wie möglich vermeiden.

Weiterführende Links:

Pressemitteilung der britischen Regierung vom 29.08.2023

Border Target Operating Model: information leaflets for businesses

UK Department for Environment, Food and Rural Affairs (DEFRA) webinars on the BTOM

Sign up for future DEFRA BTOM policy webinars

China: Präferenzzölle aufgrund von Freihandelsabkommen 2024

Die Zolltarifkommission des chinesischen Staatsrates hat die Zollsätze bekannt gegeben, die im Jahr 2024 aufgrund von Freihandelsabkommen (FHA) anzuwenden sind. Die Zollsätze wurden in einer Tabelle veröffentlicht, die Sie auf dieser Seite von GTAI einsehen können.

Nigeria verschiebt Registrierungspflicht für ausländische Firmen

Die nigerianische Finanzbehörde (Federal Inland Revenue Service - FIRS) hat bekanntgegeben, dass die Regelungen aus dem Leitfaden über ein vereinfachtes Verfahren zur Umsatzsteuerregistrierung für nicht ansässige Unternehmen nicht wie geplant zum 1. Januar 2024 gelten. Ein Zeitpunkt, wann die Regelungen gelten, wurde nicht bekanntgegeben. Durch die Verschiebung möchte die FIRS mehr Zeit haben, um ein nahtloses und effizientes Verfahren für die Registrierung zu entwickeln und effektiver mit anderen betroffenen Behörden, wie der Zollbehörde, zusammenzuarbeiten.

Das Finanzgesetz aus dem Jahr 2020 hatte das Umsatzsteuergesetz dahingehend geändert, dass sich ausländische Unternehmen, die Waren über eine digitale Plattform liefern oder digitale Dienstleistungen erbringen, umsatzsteuerlich in Nigeria registrieren müssen. Für ausländische Unternehmen soll es ein vereinfachtes Registrierungsverfahren geben. Zur Unterstützung der Unternehmen veröffentlichte der FIRS am 11. Oktober 2021 einen Leitfaden. Die Regelungen sollten für Dienstleistungen ab dem 1. Januar 2022 und für Waren ab dem 1. Januar 2024 gelten.

Die Registrierung von ausländischen Unternehmen bei der Erbringung von digitalen Dienstleistungen ist von der Verschiebung nicht betroffen. Diese Regelung gilt bereits seit dem 1. Januar 2022. 

Konformitätsbewertungsverfahren für die Republik Kongo

Für ausgewählte regulierte Waren fordert die Republik Kongo ab Februar 2024 eine Konformitätsbescheinigung (COC) nach dem sogenannten PCEC-Konformitätsbewertungsprogramm (Programme Congolais d'Evaluation de la Conformité). Damit möchte die kongolesische Agentur für Standardisierung und Qualität (ACONOQ) sicherstellen, dass die eingeführten Waren den in der Republik Kongo geltenden Normen und Standards entsprechen. Das PCEC-Zertifikat ist ab dem 1. Februar 2024 erforderlich. Entscheidend ist das Datum des Konnossements.

Welche Waren sind betroffen?

Ø  Für alle regulierten Waren mit einem FOB-Wert von 1.000.000 CFA-Franc (FCFA) oder mehr wird eine obligatorische COC verlangt. Eine Liste der betroffenen Waren können Sie diesem Datenblatt entnehmen.

Welche Prüfgesellschaften übernehmen die Aufgabe?

Ø  Die Prüfgesellschaften Cotecna und Bureau Veritas sind Partner von ACONOQ und somit berechtigt, die Prüfungen vorzunehmen. Beide überprüfen die Waren vor der Ausfuhr und stellen im Rahmen des kongolesischen Konformitätsbewertungsprogramms (PCEC) eine COC aus, sofern die Konformität gegeben ist. Die geprüften Waren müssen für die Zollabfertigung bei Ankunft im Kongo mit dieser Konformitätsbescheinigung versehen sein. Die Gebühren hängen vom Zertifizierungsweg (Route A, B oder C) ab und sind bei den Prüfgesellschaften zu erfragen.

Mexiko veröffentlicht aktuelle Regeln für den Außenhandel

Das Ministerium für Finanzen hat die aktualisierten allgemeinen Regeln für den Außenhandel für das Jahr 2024 veröffentlicht. Die allgemeinen Regeln für den Außenhandel und ihre Anhänge (Reglas Generales de Comercio Exterior) für 2024 beinhalten grundlegende Verfügungen zur Wareneinfuhr in Mexiko. Dazu zählen zum Beispiel der Warenabfertigung vorgeschaltete Abläufe wie die elektronischen Vorabweitergabe von Informationen über Warensendungen, die Abfertigung zum freien Verkehr und Vorschriften zu Zollagenten. Ferner sind besondere Zollverfahren wie die vorübergehende Verwendung, Vorgaben zu den Einfuhrabgaben und zum Zollwert dort geregelt. Ein weiteres Thema ist die Zertifizierung von besonders vertrauenswürdigen Unternehmen bei der Zollverwaltung ("Esquema de Certificación de Empresas"). 

Die allgemeinen Regeln für den Außenhandel und die Anhänge werden jedes Jahr in aktualisierter Form im Gesetzblatt veröffentlicht. Sie nehmen Bezug auf verschiedene Bundesgesetze wie zum Beispiel das Bundesabgabengesetz (Ley Federal de Derechos) und das Außenhandelsgesetz (Ley de Comercio Exterior). 

In den Anhängen sind weitere Details aufgeführt. Die Höhe von Zollstrafen ist beispielsweise in Anhang 13 festgeschrieben. 

Die aktualisierten Regeln für den Außenhandel sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.