Ausländisches Recht

Rumänien: Anwendungspflicht des E-Transport-Systems zum 01.07.2024

Ab dem 1. Juli 2024 tritt die Verpflichtung zur Benachrichtigung des „RO e-Transportsystems“ und zur Einholung von UIT-Nummern für alle internationalen Transporte jeglicher Güter in Kraft. Dies gilt für alle Produkte unabhängig davon, ob sie höher besteuert sind. Parallel dazu wird die Überwachung von Straßentransporten mit GPS-Tracking sowohl für nationale Güterbeförderer mit Steuerrisiko als auch für internationale Güterbeförderer im Allgemeinen etabliert.

Mit der Einführung dieses elektronischen Systems verfolgt das rumänische Finanzministerium das Ziel, den internationalen Straßengüterverkehr zu kontrollieren, Steuerhinterziehung einzudämmen, die Mehrwertsteuerlücke zu schließen und illegalen Handel zu verhindern.

Durch eine Erweiterung des Anwendungsbereichs sind folgende Akteure zur Einhaltung verantwortlich und müssen einer Vorlagepflicht nachkommen:

·        Der in der Zollanmeldung angegebene Absender/Empfänger.

·        Der Empfänger bei innergemeinschaftlichen Erwerben.

·        Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen der Lieferant.

Eine gute Übersicht zu den neuen Regelungen bietet diese Seite der IHK Nordschwarzwald.