Weiterentwicklung der strategischen Unterstützung bei Auslandsprojekten
Im Jahr 2016 hatte die damalige Bundesregierung das Strategiepapier „Neue Impulse für den internationalen Wettbewerb um strategische Großprojekte – Chancen für Deutschland verbessern“ verabschiedet. Dieses hat den Grundstein gelegt für die Einstufung von Auslandsprojekten als strategisch im Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Mit solch einer Einstufung bekennt sich die Bundesregierung dazu, die als strategisch eingeordneten Projekte besonders zu flankieren und auch durch Instrumente der Außenwirtschaftsförderung zu besonderen Konditionen zu unterstützen.
Damit soll unter anderem eine Benachteiligung deutscher Unternehmen im Wettbewerb gegenüber staatlich unterstützter Konkurrenz aus dem Ausland vermieden werden. So konnten in der Vergangenheit Projekte mit besonderen Konditionen der Außenwirtschaftsförderinstrumente ausgestattet werden. Die schwedische Firma Northvolt profitierte beispielsweise mittels einer Garantie für ungebundene Finanzkredite (UFK) von einer Senkung der Finanzierungskosten. Das hat letztendlich den Ausschlag für die Entscheidung von Northvolt gegeben, an deutsche Abnehmerinnen und Abnehmer zu liefern. Auch die Siemens Mobility AG konnte in Ägypten eine Senkung der Finanzierungskosten über Bundesgarantien und Festzinsprogramme erreichen, sodass der deutsche Auftrag für die ägyptische Seite erst attraktiv gemacht wurde. Siemens konnte so den größten Auftrag in seiner Geschichte einholen.
Ende 2023 hat die Bundesregierung das Strategiepapier weiter konkretisiert. Zum einen wird der Anwendungsbereich auf strategische Auslandsprojekte erweitert, die maßgeblich dazu beitragen, Rohstoff- oder Energieabhängigkeiten der deutschen Wirtschaft zu verringern sowie den Klimaschutz oder die nachhaltige Entwicklung des Anlagelands zu stärken. Ein weiteres Instrument der Außenwirtschaftsförderung wird so gestärkt, um den Herausforderungen und Chancen von Dekarbonisierung, Diversifizierung und klimabedingter Transformation zu begegnen. Zugleich hat der Bund einen transparenten Kriterienkatalog für die Auswahl der Projekte festgelegt.
Dieser umfasst im Wesentlichen fünf Maßgaben:
1. Durch das Projekt
2. Es erfolgt eine hohe Wertschöpfung in Deutschland.
3. Das Vorhaben trägt zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung des Landes bei, in dem es umgesetzt wird.
4. Die außenpolitischen Ziele der Bundesregierung werden berücksichtigt.
5. Der außerordentliche Bedarf an politischer Flankierung durch die Bundesregierung oder die Notwendigkeit der besonderen Unterstützung durch Außenwirtschaftsförderinstrumente ist zentral für eine erfolgreiche Projektbewerbung.
Der Staatssekretär im BMWK, Udo Philipp, ist Koordinator der Bundesregierung für Auslandsprojekte im strategischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Er leitet den Ad-hoc-Ausschuss der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, der einvernehmlich über eine Einstufung konkreter Auslandsprojekte im Interesse Deutschlands entscheidet.
Weiterführende Links:
Quelle: BMWK, Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, Februar 2024, Monatsbericht, S. 26 ff.
Weiterentwicklung und Konkretisierung des Strategiepapiers zu strategischen Auslandsprojekten
Bund vergibt 2023 Exportkreditgarantien in Höhe von 18,4 Mrd. Euro
Der Bund hat im vergangenen Jahr Exportgarantien für Lieferungen und Leistungen in Höhe von 18,4 Mrd. Euro vergeben. Das Volumen der Investitionsgarantien zum Schutz deutscher Auslandsinvestitionen gegen politische Risiken belief sich 2023 auf ein Volumen von 1,5 Mrd. Euro. Das Bundeswirtschaftsministerium betonte, dass die Bundesregierung damit in unsicheren Zeiten entscheidend zu Verlässlichkeit und Sicherheit in der deutschen Exportwirtschaft beigetragen habe. Das höchste Volumen an Exportgarantien ging an Geschäfte mit Türkei (2,79 Mrd. Euro), gefolgt von Ägypten (2,49 Mrd. Euro), Angola (2,01 Mrd.), Mexiko (1,21 Mrd.) und Saudi-Arabien (1,15 Mrd.). Auf die Ukraine entfiel ein Deckungsvolumen von 170,5 Mio. Euro. Gut 80 % der 2023 abgesicherten Geschäfte entfielen demnach auf Schwellen- und Entwicklungsländer. „Viele Geschäfte in diesen Ländern lassen sich nur mit staatlicher Unterstützung realisieren“, sagte das Wirtschaftsministerium.
Laut Wirtschaftsministerium hat der Bund 2023 unter anderem Projekte in den Bereichen Wind- und Solarenergie, grüner Wasserstoff und elektrifizierte Schienen- Infrastruktur mit Exportkreditgarantien unterstützt.
Die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen stand bei der Weiterentwicklung des Instruments auch 2023 im Fokus. Mit der Forfaitierungsgarantie hat der Bund ein speziell auf KMU zugeschnittenes Produkt eingeführt, das es erleichtert, kleinvolumige Geschäfte (Small-Tickets) zu finanzieren. Damit hat die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Im vergangenen Jahr gab es laut Wirtschaftsministerium eine hohe Nachfrage nach Investitionsgarantien, insbesondere für Projekte in der Ukraine. Seit August 2023 ist die Bearbeitungsgebühr für Anträge mit Bezug zur Ukraine bis 2025 ausgesetzt.
„Das geopolitische Umfeld war auch im letzten Jahr herausfordernd für deutsche Unternehmen. Dementsprechend nutzen immer mehr und besonders auch viele mittelständische Unternehmen die Investitionsgarantien zur abgesicherten Erschließung von Auslandsmärkten“, erklärte das Ministerium.
Der Mitteilung zufolge haben im Jahr 2023 etwa zwei Drittel der Garantienehmer erstmalig eine Garantie erhalten, wobei 70 % der genehmigten Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen gestellt wurden. Dies sei der höchste Wert in der Geschichte des Förderinstruments, so das Ministerium.
Von dem Gesamtvolumen in Höhe 1,5 Mrd. Euro, die der Bund 2023 zum Schutz deutscher Auslandsinvestitionen gegen politische Risiken übernahm, wurden die höchsten Volumina in Peru (880 Mio. Euro), Ägypten (265 Mio.), China (71 Mio.), Namibia (60 Mio.) und der Ukraine (55 Mio.) gewährt. (NfA, 01.02.2024)
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