Außenhandelsfinanzierung und -versicherung

Mittelstandsförderung durch Bürokratieabbau – Bundesregierung beschließt Entlastungspaket für die Exportkreditgarantien

Die Bundesregierung schreitet mit ihren Entbürokratisierungsbemühungen konsequent voran.

Anfang April hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket für die Exportkreditgarantien geschnürt mit dem Ziel, Anträge und Deckungen schneller zu bearbeiten und die Nutzung des Förderinstruments zu vereinfachen.

Bürokratie hemmt nicht nur Wohlstand und Wachstum. Sie verhindert Geschäfte, ist innovationsfeindlich und kostet. Eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung hat ergeben, dass kleinere Maschinenbauunternehmen im Schnitt mehr als drei Prozent ihres Umsatzes für Verwaltungs- und Dokumentationspflichten aufwenden müssen. Bei mittelgroßen Unternehmen ist es immerhin noch ein Prozent.

Das Entlastungspaket für die Exportkreditgarantien umfasst die gesamte Prozesskette – vom Antrag auf Übernahme einer Garantie bis zum Abschluss des Entschädigungsverfahrens. Auf der Produktseite gibt es Entlastungen sowohl bei den Einzeldeckungen als auch bei der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, einem Absicherungsinstrument, das vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt wird.

Das Entlastungspaket für die Exportkreditgarantien umfasst im Einzelnen folgende Maßnahmen:

Die Entscheidungsbefugnisse von Mandataren, dem Kleinen Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien und dem Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien (IMA) wurden neu geregelt. Seit dem 1. Mai 2024 können Geschäfte bis 7 Mio. Euro (Länderkategorien 1-5) innerhalb der Mandatarentscheidungsvollmacht entschieden werden. Für die Länderkategorien 6 und 7 beträgt diese Grenze 3,5 Mio. Euro. Fälle ab 15 Mio. Euro werden im IMA entschieden. Die neuen Entscheidungsbefugnisse führen zu einer Beschleunigung der Antragsbearbeitung und -entscheidung.

Künftig gibt es keine systematischen Sonderprüfungen im Antragsverfahren mehr, sondern nur noch in begründeten Ausnahmefällen, z.B. bei politischen oder wirtschaftlichen Ausnahmesituationen.

Der Anwendungsbereich für die digitale Lieferanten- und Finanzkreditdeckung (Hermesdeckungen click&cover) ist erweitert worden und liegt seit dem 1. Mai 2024 bei sieben Mio. Euro.

Effizienzsteigerung durch Künstliche Intelligenz. Durch den Einsatz von KI werden die Abläufe entlang der gesamten Prozesskette (Antragsbearbeitung, Prüfung, Entscheidung, Entschädigung) beschleunigt.  

Die Anzahl der im Antragsverfahren erforderlichen Originaldokumente wird weiter reduziert. 

Bedingungswerke werden vereinfacht: 

Banken können leichter nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Auszahlung von bundesgedeckten Krediten erfüllt sind. (Auszahlungsvoraussetzungen).

Bei der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) werden die Anrechnungsbestimmungen vereinfacht.  

Nach einer Entschädigung durch den Bund ist der Kunde verpflichtet, die bundesgedeckte Forderung weiter einzufordern. Ein neues Verfahren soll den Kunden bei der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) entlasten.  

Geplant ist, den Kunden unter bestimmten Voraussetzungen von der Regressverpflichtung zu befreien. Diese Vereinfachung kommt insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute. 

Einführung eines Bürokratiechecks: Bei jeder Produkt- oder Prozessanpassung wird geprüft, ob diese zu einem Mehraufwand für den Deckungsnehmer führt. 

Das Entlastungspaket trat am 10. April 2024 in Kraft, wobei einzelne Maßnahmen schrittweise umgesetzt werden. 

Coface-Umfrage 2024 zu Unternehmenszahlungsverkehr in China veröffentlicht

Im März 2024 hat die Kreditversicherungs- und Risk-Management-Gruppe Coface ihre jährliche Umfrage zum Zahlungsverkehr mit China veröffentlicht. Zu den Hauptergebnissen der Umfrage gehören:

  • Insgesamt waren im Jahr 2023 mehr Unternehmen bereit, Zahlungsmodalitäten zu gewähren. Die durchschnittliche Zahlungsfrist hat sich jedoch von 81 auf 70 Tage verkürzt.
  • Durch die Verkürzung der Kreditlaufzeiten sind 2023 die Meldungen von Zahlungsverzögerungen angestiegen. Allerdings sank der durchschnittliche Zahlungsverzug von 83 Tagen in 2022 auf 64 Tage in 2023.
  • Hinsichtlich der Kreditrisiken gab es starke Unterschiede zwischen den Branchen, wobei das Baugewerbe mit 84 Tagen die längsten Zahlungsverzögerungen verzeichnete und die Textilindustrie die höchsten Zahlungsausfallrisiken.

Nach Sektoren aufgeschlüsselt äußerte sich die Pharmaindustrie am optimistischsten, gefolgt von der Automobilindustrie.

Weiterführende Informationen:
Mitteilung von Coface zur Zahlungsverkehr-Umfrage vom 19.03.2024

Link zum Download der Umfrage-Publikation vom März 2024

EU-Parlament nimmt Position zur Zahlungsverzugsverordnung an

Am 23. April 2024 hat das Europäische Parlament in erster Lesung seine bisherige Position zur Zahlungsverzugsverordnung („Late Payment Regulation“) in wesentlichen Teilen angenommen.

Die Position des Parlaments beinhaltet unter anderem:

  • Zwischen Unternehmen sollen gesetzliche Zahlungsfristen von maximal 30 Tagen zulässig sein, die durch vertragliche Vereinbarung auf 60 Tage ausgedehnt werden könnten. Ausnahmen sind Saisonartikel und langsam drehende Konsumgüter
  • Schaffung von nationalen Durchsetzungsbehörden, bei denen auch anonyme Beschwerden zulässig sein sollen
  • Ein Verzicht auf Verzugszinsen gegenüber großen Unternehmen und der öffentlichen Hand soll nicht mehr zulässig sein.

Da es sich hier zunächst um die erste Lesung des Verordnungsentwurfs handelt, ist damit noch keine eindeutige Entscheidung gefallen: Eine kurzfristige Einigung zwischen Parlament und Rat auf eine gemeinsame Position ist derzeit unwahrscheinlich, zumal in den Mitgliedstaaten erheblicher Widerstand gegen das Regelungsvorhaben besteht. Mit einem weiteren Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens ist daher erst nach den Wahlen zum Europäischen Parlament zu rechnen.

Der vom EP angenommene Text finden Sie nachstehend.

Stellungnahme des BGA zur Verordnung vom 22.04.2024

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EP Text Late Payments P9_TA(2024)0299.pd
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