Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle

Restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus

Mit Verordnung (EU) 2024/669 des Rates vom 19. Februar 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 20. Februar 2024, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus wird eine weitere Ausnahmeregelung für an humanitären Maßnahmen beteiligte Organisationen und Akteure geschaffen.

Libyen: Restriktive Maßnahmen

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/757 des Rates vom 26. Februar 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 27. Februar 2024, zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/44 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen wird das Reiseverbot für eine Person in Anhang II der Verordnung gestrichen. Die Vermögenswerte bleiben jedoch weiterhin eingefroren.

Belarus: Restriktive Maßnahmen

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/768 des Rates vom 26. Februar 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 27. Februar 2024, zur Durchführung des Artikels 8a der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine wurden die Einträge zu 21 natürlichen und zwei juristischen Personen geändert.

Ukraine: Restriktive Maßnahmen

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/827 des Rates vom 4. März 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 5. März 2024, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine werden die Informationen über die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz in Anhang I der Verordnung aktualisiert.