US-Sanktionen / Pflichten von Nicht-US-Personen
Das US-Handelsministerium, das US-Finanzministerium und das US-Justizministerium haben eine gemeinsame „Compliance Note“ herausgegeben, die sich auf die Pflichten von Nicht-US-Personen und -Unternehmen zur Einhaltung der US-Sanktions- und Exportkontrollgesetze sowie auf die jüngsten Durchsetzungsmaßnahmen konzentriert.
Souveränität der Ukraine: Restriktive Maßnahmen
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/849 des Rates vom 12. März 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 13. März 2024, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, wurden die Angaben zu 97 Personen und neun Einrichtungen geändert.
Restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/954 des Rates vom 25. März 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 25. März 2024, zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/1686 zur Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und die mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen wurde eine weitere Person sowie eine weitere Gruppe mit Bereitstellungsverboten belegt.
Iran: Restriktive Maßnahmen
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1033 des Rates vom 4. April 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 5. April 2024, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran wurde der Eintrag zu einer Organisation in Anhang I der Verordnung gestrichen und die Einträge zu 17 Personen wurden aktualisiert.
Restriktive Maßnahmen gegen Menschenrechtsverstöße
Mit Verordnung (EU) 2024/1034 des Rates vom 4. April 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 5. April 2024, zur Änderung der Verordnung (EU)2020/1998 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße wird eine Freistellung für humanitäre Hilfe und andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse eingeführt.
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1050 des Rates vom 4. April 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 5. April 2024, zur Durchführung der Verordnung (EU) 2020/1998 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße wird festgelegt, dass die Freistellung für humanitäre Hilfe und andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse nicht für die mit Bereitstellungsverboten belegten Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung gilt.
EU-Sanktionsübersicht
Eine Übersicht der EU-Sanktionen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: https://www.sanctionsmap.eu/#/main
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