Einordnung des 13. EU-Sanktionspakets gegen Russland
Die Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Ahlers & Vogel hat am 19. April 2024 eine Einordnung des 13. Sanktionspakets der EU gegen Russland veröffentlicht.
Neben den neuesten beschlossenen Maßnahmen ist hervorzuheben, dass sich die Sanktionen mittlerweile auch auf Unternehmen außerhalb von Russland und Belarus, auf Unternehmen in VAE, Usbekistan, Singapur, Sri Lanka, Hongkong, China, Serbien, Kasachstan, Thailand, Türkei und im Iran erstrecken. Zudem sind weitere Sanktionen außerhalb des 13. Sanktionspakets in Reaktion auf den Tod von Alexej Nawalny beschlossen worden.
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Einordnung des 13. Sanktionspakets durch Ahlers & Vogel vom 19.04.2024
Russland: BMWK veröffentlicht Hinweisblatt zur Sanktionsumgehung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 24. April 2024 ein Hinweispapier zur Umgehung der Sanktionen gegen Russland veröffentlicht. Demnach gelangen vermehrt kriegsrelevante Güter von ausländischen Tochtergesellschaften von EU-Unternehmen nach Russland.
Aktuelle Auswertungen der Europäischen Kommission von einschlägigen Handels- und Zolldaten zeigen demnach, dass der Großteil der kriegsrelevanten Güter, die Russland erreichen, Unternehmen aus westlichen Ländern zuzuordnen ist, darunter auch EU-Staaten. Dabei wird ein Großteil dieser Güter nicht dort hergestellt, sondern stammt aus der Produktion von in Drittstaaten ansässigen Tochtergesellschaften westlicher Unternehmen. Diese Güter gelangen dann, teilweise über den Umweg weiterer Drittstaaten, nach Russland.
Das Dokument weist auch darauf hin, dass deutsche Muttergesellschaften unter Umständen als sanktionsrechtlich verantwortlich für das Handeln des ausländischen Tochterunternehmens angesehen werden können.
Republik Moldau: Restriktive Maßnahmen
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1243 des Rates vom 26. April 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 29. April 2024, zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/888 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren, wurden fünf Einträge von natürlichen Personen in der Liste in Anhang I der Verordnung geändert.
Myanmar: Restriktive Maßnahmen
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1249 des Rates vom 26. April 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 29. April 2024, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma wurden die Einträge zu 19 Personen, die Bereitstellungsverboten unterliegen, geändert.
Republik Kongo: Restriktive Maßnahmen
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1271 des Rates vom 29. April 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 30. April 2024, zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo werden sechs weitere Personen in die Liste in Anhang I der Verordnung aufgenommen und die die Einträge von zwei Personen wurden aktualisiert.
Restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1301 der Kommission vom 3. Mai 2024 zur 342. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, wurde der Eintrag zu einer natürlichen Person, die Bereitstellungsverboten unterliegt, geändert.
Venezuela: Restriktive Maßnahmen
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1340 des Rates vom 13. Mai 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 14. Mai 2024, zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela wurden sechs Einträge von natürlichen Personen, die Bereitstellungsverboten unterliegen, aktualisiert.
Restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran
Mit der Verordnung (EU) 2024/1338 des Rates vom 14. Mai 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran (Amtsblattreihe L vom 15. Mai 2024) hat die EU den Anwendungsbereich der Bereitstellungsverbote erweitert. Ferner wurde die Ausfuhr, der Verkauf, die Verbringung oder Lieferung weiterer Komponenten, die bei der Entwicklung und Herstellung von unbemannten Luftfahrzeugen verwendet werden könnten, nach Iran verboten.
Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts geplant
Die Rechtsanwälte Partnerschaft Graf von Westphalen hat im April 2024 eine Übersicht zur geplanten Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts veröffentlicht. Ziel des vom Justizministerium geplanten Gesetzesvorhaben ist die Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts, die Anpassung an internationale Standards und damit die Stärkung des Schiedsstandortes Deutschland im internationalen Wettbewerb.
Die letzte Reform der entsprechenden Zivilprozessordnung liegt bereits 25 Jahre zurück.
Der vollständige Artikel mit einer detaillierten Übersicht über die geplanten Änderungen ist
online einzusehen:
Veröffentlichung von Graf von Westphalen vom April 2024
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