Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle

Lage in der Ukraine: Restriktive Maßnahmen

Mit Verordnung (EU) 2024/1469 des Rates vom 21. Mai 2024,veröffentlicht im Amtsblatt vom 22. Mai 2024, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, werden Regeln festgelegt, nach denen die Nettogewinne, die sich aus den unerwarteten und außerordentlichen Einnahmen der Zentralverwahrer infolge der Umsetzung des restriktiven Maßnahmen ergeben, in die Unterstützung und den Wiederaufbau sowie die Selbstverteidigung der Ukraine gelenkt werden.

Syrien: Restriktive Maßnahmen

Mit Verordnung (EU) 2024/1497 des Rates vom 27. Mai 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 28. Mai 2024, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien wird die Ausnahmeregelung für Akteure, die an humanitären Aktivitäten beteiligt sind, bis zum 1. Juni 2025 verlängert.

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1517 des Rates vom 27. Mai 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien werden die Einträge zu fünf verstorbenen und einer weiteren Person in der Liste in Anhang II der Verordnung gestrichen.