Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle

Übersicht des BAFA über länderbezogene Embargos

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seine Übersichtsliste über länderbezogene Embargomaßnahmen mit Stand vom 17. Mai 2024 aktualisiert. Enthalten sind Hinweise auf die bestehenden EU-Regelungen und Vorschriften der Außenwirtschaftsverordnung in den Bereichen Waffenembargo, interne Repression, sonstige Ausfuhr/Lieferbeschränkungen, Einfuhr/Beförderungsbeschränkungen, Dienstleistungen, Finanzsanktionen und Erfüllungsverbote für ca. 30 Länder. Die Übersicht ist unter diesem Link auf der BAFA-Homepage zugänglich. Rein personenbezogene Embargomaßnahmen sind in der Übersicht nicht berücksichtigt. 

Südsudan: Restriktive Maßnahmen

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1725 des Rates vom 17. Juni 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 18. Juni 2024, zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/735 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan wurde der Eintrag einer Person, die Bereitstellungsverboten unterliegt aktualisiert.

Iran: Restriktive Maßnahmen

Mit Verordnung (EU) 2024/1796 des Rates vom 24. Juni 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 25. Juni 2024, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran werden humanitäre Ausnahmen von den restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen eingeführt.

Haiti: Restriktive Maßnahmen

Mit Verordnung (EU) 2024/1803 des Rates vom 24. Juni 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 25. Juni 2024, zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/2309 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti wird das gezielte Rüstungsembargo für Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial, das auf bestimmte Personen und Einrichtungen anzuwenden ist, durch ein Waffenembargo für Kleinwaffen, leichte Waffen und Munition ersetzt, das für das gesamte Hoheitsgebiet Haitis gilt.