Aktualisierung des Annex I der Dual-Use-Verordnung
Nach der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Dual-Use-Verordnung“) müssen Güter mit doppeltem Verwendungszweck – d. h. Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden oder zur Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beitragen können – bei ihrer Ausfuhr aus der Europäischen Union, bei der Durchfuhr durch die Union und bei der Lieferung an einen Drittstaat aufgrund von Vermittlungstätigkeiten oder technischer Unterstützung wirksam kontrolliert werden. In Anhang I der Dual-Use-Verordnung ist eine gemeinsame Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt, die in der Union Kontrollen unterliegen: die „Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck“.
Die derzeitige Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wurde zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2616 der Kommission unter Berücksichtigung der im Verlauf des Jahres 2022 im Rahmen der durch die Kernmaterial-Lieferländer, das Trägertechnologie-Kontrollregime und das Wassenaar-Arrangement angenommenen Änderungen der Kontrollliste aktualisiert. Die Änderungen der von den internationalen Nichtverbreitungsregimen und Ausfuhrkontrollvereinbarungen im Jahr 2023 angenommenen Kontrolllisten erfordern nun eine weitere Änderung des Anhangs I der Dual-Use-Verordnung, auch wenn ihre Zahl aufgrund der Schwierigkeiten bei den Verfahren und Abkommen der Regime – eine indirekte Folge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine – begrenzt ist. Dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Entwurf des geänderten Annex I finden Sie hier.
Restriktive Maßnahmen: ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/2208 der Kommission vom 29. August 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 30. August 2024, zur 343. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, wird ein Eintrag in der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, die Bereitstellungsverboten unterstehen, gestrichen.
Souveränität der Ukraine: Restriktive Maßnahmen
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/2455 des Rates vom 12. September 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 13. September 2024, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, werden die Angaben zu 98 Personen und 33 Einrichtungen, die Bereitstellungsverboten unterliegen, aktualisiert.
US-Handelsministerium veröffentlicht Bericht zur Exportkontrolle
Das Büro für Industrie und Sicherheit des Handelsministeriums der USA hat mit Stand zum Juli 2024 einen Bericht zu aktuellen Ermittlungen zu Verstößen gegen Ausfuhrkontrollen und Anti-Boykott-Maßnahmen veröffentlicht.
Unter dem Titel „Don’t let this happen to you!“ soll der Bericht Einblicke in die Folgen von Verstößen gegen das US-Ausfuhrkontrollrecht geben.
Neben der Einführung in das US-Exportkontrollrecht und die zuständigen Behörden werden in dem Dokument konkrete Beispiele für Straf- und Verwaltungsrechtsfälle in Bezug auf China, Russland, Iran und den Rest der Welt gegeben.
Weiterführende Informationen: Bericht zur Exportkontrolle vom Juli 2024 (Englisch)
Verein Hamburger Exporteure e.V.
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