Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle

Iran: EU weitet restriktive Maßnahmen angesichts der iranischen Unterstützung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine aus und führt eine Person und vier Organisationen auf

Der Rat hat am 18. November 2024 beschlossen, den Anwendungsbereich des EU-Rahmens für restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung Irans für den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und für bewaffnete Gruppen und Einheiten im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres auszuweiten. Diese zusätzliche Maßnahme zielt auf die Nutzung von Schiffen und Häfen für den Transfer von unbemannten Flugkörpern (UAVs), Raketen und damit verbundenen Technologien und Komponenten aus iranischer Produktion ab.

Mit dem Beschluss wird ein Verbot der Ausfuhr, des Transfers, der Lieferung oder des Verkaufs von Komponenten, die für die Entwicklung und Herstellung von Raketen und UAVs verwendet werden, aus der EU nach Iran eingeführt.

Die EU führt außerdem ein Transaktionsverbot ein, das alle Transaktionen mit Häfen und Schleusen verbietet, die im Eigentum, unter der Kontrolle oder dem Betrieb der in der Liste aufgeführten Personen und Organisationen stehen oder für den Transfer iranischer UAVs oder Raketen oder damit verbundener Technologie und Komponenten nach Russland genutzt werden. Diese Maßnahme umfasst den Zugang zu den Einrichtungen der Häfen und Schleusen, wie Amirabad und Anzali, und die Erbringung von Dienstleistungen für Schiffe. Letzteres ist mit Ausnahme von Schiffen zu verstehen, die aus Gründen der Seeverkehrssicherheit, für humanitäre Zwecke oder im Zusammenhang mit Ereignissen, die schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Sicherheit oder die Umwelt haben können, Hilfe benötigen.

Darüber hinaus erließ der Rat restriktive Maßnahmen gegen eine Person und vier Einrichtungen, nachdem Iran Raketen und Drohnen an Russland zur Unterstützung seines Angriffskrieges gegen die Ukraine geliefert hatte.

Dazu gehören die Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL) und ihr Direktor Mohammad Reza Khiabani. Die IRISL ist das nationale iranische Schifffahrtsunternehmen, dessen Schiffe seit Jahren Drohnen für die in der EU gelistete Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarden Irans transportieren.

Der Rat führt auch drei russische Schifffahrtsunternehmen - MG Flot, VTS Broker und Arapax - auf, deren Schiffe an der Beförderung von Waffen und Munition aus iranischer Produktion, einschließlich Drohnenkomponenten, über das Kaspische Meer zur Versorgung der in der Ukraine kämpfenden russischen Truppen beteiligt sind.

Hintergrund

In einer Erklärung vom 13. September 2024 verurteilte die EU die jüngste Weitergabe von ballistischen Raketen aus iranischer Produktion an Russland aufs Schärfste. Sie sah darin eine direkte Bedrohung der europäischen Sicherheit und eine erhebliche materielle Eskalation gegenüber der Lieferung von iranischen Drohnen und Munition, die Russland in seinem illegalen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt hatte. Die Hohe Vertreterin erklärte, die EU werde rasch und in Abstimmung mit den internationalen Partnern reagieren, unter anderem mit neuen und erheblichen restriktiven Maßnahmen gegen Iran.

In seinen Schlussfolgerungen vom 21./22. März 2024 erklärte der Europäische Rat, dass die Europäische Union bereit wäre, rasch und in Abstimmung mit den internationalen Partnern zu reagieren, auch mit neuen und erheblichen restriktiven Maßnahmen gegen Iran, falls Iran ballistische Raketen und damit zusammenhängende Technologie an Russland für den Einsatz gegen die Ukraine weitergeben sollte, nachdem es das russische Regime mit unbemannten Luftfahrzeugen beliefert hat, die bei unerbittlichen Angriffen gegen die Zivilbevölkerung in der Ukraine eingesetzt werden. Darüber hinaus erklärte er, dass der Zugang Russlands zu sensiblen Gütern und Technologien, die für das Schlachtfeld von Bedeutung sind, so weit wie möglich eingeschränkt werden muss, indem auch Einrichtungen in Drittländern ins Visier genommen werden, die diese Umgehung ermöglichen.

Am 14. Mai 2024 hat der Rat den Anwendungsbereich des EU-Rahmens für restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine durch Iran erweitert, um sowohl Drohnen als auch Raketen sowie die Unterstützung bewaffneter Gruppen und Einrichtungen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch das iranische Drohnen- und Raketenprogramm zu erfassen. Der Rahmen wurde anschließend bis zum 27. Juli 2025 verlängert und wird weiterhin jährlich überprüft werden.

BAFA gibt Allgemeine Genehmigung Nr. 36 neu bekannt

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Allgemeine Genehmigung Nr. 36 mit Wirkung zum 25. Oktober 2024 neu bekannt gegeben. Die Genehmigung vom März 2024 bezieht sich auf Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender der EU-Mitgliedstaaten, der NATO-Mitgliedstaaten sowie 18 weiterer Staaten.

Im Vergleich zur bisherigen Fassung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 36 ergibt sich folgende Änderung: In Abschnitt II, Nummer 5.1 und Nummer 5.2 wird der Kreis der zugelassenen Bestimmungsziele um die Türkei erweitert. Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich nicht.

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 36 gilt weiterhin bis zum 31. März 2025.

Weiterführende Informationen:

BAFA – Allgemeine Genehmigungen

Neue Dual-Use-Ausfuhrkontrollvorschriften in China

China hat seine Exportkontrollvorschriften für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) verschärft. Die neuen Vorschriften treten am 1. Dezember 2024 in Kraft. Unternehmen, die betroffen sind, sollten ihre Compliance-Strategien dringend überarbeiten, um den neuen, strengeren chinesischen Exportkontrollvorschriften zu entsprechen.

China wird seine Liste der kontrollierten Güter mit doppeltem Verwendungszweck voraussichtlich vor dem 1. Dezember aktualisieren. Das Verfahren zur Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen bleibt unverändert. Es wird jedoch erwartet, dass China häufiger Sammelgenehmigungen für routinemäßige Ausfuhren von Dual-Use-Gütern erteilt.

In bestimmten Fällen, z. B. bei der Ausfuhr von Flugzeugkomponenten zur Reparatur oder bei der vorübergehenden Ausfuhr von Dual-Use-Gütern zu Test- und Ausstellungszwecken, ist keine Ausfuhrgenehmigung, sondern nur eine Registrierung erforderlich. Für Reexporte von Dual-Use-Gütern, die aus China stammen oder in denen chinesische Komponenten oder Technologien verwendet werden, müssen ausländische Exporteure unter Umständen eine Exportlizenz beantragen. Weitere Änderungen sind vorgesehen.

China verschärft nach eigenen Angaben seine Dual-Use-Bestimmungen, um die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen zu schützen. Die neuen Regelungen sollen auch die globale Zusammenarbeit im Bereich der Nichtverbreitung sensibler Technologien fördern. Ein weiteres Ziel Chinas ist es, dafür zu sorgen, dass sicherheitskritische Technologien im internationalen Handel strenger reguliert werden.

Die neuen Vorschriften betreffen insbesondere Unternehmen, die auf den Import von Dual-Use-Gütern aus China angewiesen sind oder chinesische Tochtergesellschaften betreiben. Dazu gehören insbesondere Hightech-Industrien wie Luft- und Raumfahrt, Telekommunikation und Halbleiter.