Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten

CSRD-Umsetzung vom Bundeskabinett verabschiedet

Bis Anfang des Monats hätte die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Mehrfach wurde die Abstimmung über den Referentenentwurf im Kabinett verschoben. Am 23. Juli wurde der Gesetzentwurf (siehe Anlage) von der Bundesregierung beschlossen und wird nun dem Parlament zur Abstimmung weitergeleitet. Der BGA wertet die neue Fassung aus. Wie in der Wachstumsinitiative angekündigt sollen Doppelberichterstattungen nach CSRD und LkSG vermieden werden. Dazu sieht der Gesetzentwurf bereits eine Änderung des LkSG vor. Außerdem müssen Berichte auf Grundlage des LkSG über das Geschäftsjahr 2023 erst zum Ende des Jahres 2025 eingereicht werden. Das Gesetz wird wohl zeitnah nach der Sommerpause im Bundestag beraten. Hier zeichnet sich jedoch noch Diskussionsbedarf ab, vor allem hinsichtlich der ausschließlichen Testierung der Berichte durch Wirtschaftsprüfer. Eine Zustimmung des Bundesrats sieht die Bundesregierung als nicht erforderlich an.

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TOP1 Nr17 BMJ GE Nachhaltigkeitsberichte
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