WTO und sonstige Abkommen

China tritt Apostille-Abkommen bei

Mit Wirkung zum 7. November 2023 ist China als 125. Land dem Apostille-Abkommen von 1961 beigetreten. Damit werden Vereinfachungen bei der Legalisierung notariell beglaubigter Dokumente und damit Erleichterungen für den Wirtschaftsverkehr erwartet.

Die Echtheit eines Dokuments für rechtliche Zwecke kann nun von einem anderen Mitgliedsland beglaubigt werden, diese werden mit einer Apostille versehen. Das ersetzt bisherige, umständliche Legalisierungsverfahren durch die Behörden des Mitgliedsstaats, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Dies reduziert den Zeit- und Kostenaufwand beispielsweise bei Unternehmensgründungen und der Durchführung von Rechtsstreitigkeiten in China erheblich. Zudem wird eine Vereinfachung hinsichtlich der Entsendung von Mitarbeitenden und des Nachweises von Vertretungsbefugnissen erwartet, die bisher mittels einer beglaubigten Business Licence erfolgen musste.

Mitgliedsstaaten haben sechs Monate Zeit, um Einspruch einzulegen. In dem Fall würde das Apostille-Abkommen zwischen China und dem Einspruch erhebenden Mitgliedstaat nicht gelten. Es wird jedoch nicht davon ausgegangen, dass westliche Industriestaaten widersprechen.