Zollkontingente der EU für 2025
Im Amtsblatt der EU vom 19. Dezember 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/3213 veröffentlicht, mit der der Anhang der Zollkontingentsverordnung Nr. 2021/2283 zum Jahresbeginn geändert wird. Es sind Zollkontingente neu eingeführt oder bisherige Mengen erhöht bzw. gesenkt, aber auch Kontingente geschlossen worden. Enthalten sind alle Waren, für die von Januar bis Dezember 2025 der Drittlandszollsatz im Rahmen von Zollkontingentsmengen (in aller Regel auf „0“) ausgesetzt wird.
Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen
Wir weisen hin auf das Merkblatt des Zolls zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen - Ausgabe 2025, das ab dem Jahresanfang 2025 Anwendung findet.
Neue FAQ und Communication Template zu CBAM veröffentlicht
Im Rahmen des CO2-Grenzausgleichmechanismus wurden die FAQ der EU-Kommission am 17. Dezember 2024 aktualisiert. Die Änderungen umfassen insbesondere weiterführende Angaben, für welche Güter und Drittländer die CBAM-Verordnung gilt, (ii) neue Hinweise zu Emissionsfaktoren für indirekte Emissionen und Standardwerte sowie zu Transformationsprozessen und (iii) zusätzliche Informationen zu den Pflichten des zugelassenen CBAM-Anmelders und zum Kauf von CBAM-Zertifikaten.
Zudem wurde am 18. Dezember 2024 das „CBAM communication template for installations“ veröffentlicht, das bei der Berechnung der eingebetteten Emissionen von CBAM-Waren durch die Produzenten helfen soll. Die Verwendung dieser Vorlage ist freiwillig.
Veränderung bei „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal“
Für den Umfang und Aufbau der Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal“ sind ab 12. Februar 2025 Veränderungen und Erweiterungen geplant. Es erfolgt eine Umbenennung der Dienstleistung zu „EU-Trader-Portal, CBAM-Portal“.
Zudem wird die bisher integrierte Zertifikatsverwaltung aus den ursprünglichen Anwendungen herausgelöst und in die separate Dienstleistung „Zertifikatsverwaltung für B2A“ überführt. Bereits in bisherigen Dienstleistungen hinterlegte Zertifikate werden automatisch in die neue Anwendung migriert und können dort genutzt werden.
Ein Zugang mit E-Mail und Passwort wird für diese neue separate Dienstleistung nicht mehr möglich sein, sondern deutsche Unternehmen benötigen dann ein ELSTER-Konto auf Basis einer Steuernummer. Sonstige Teilnehmer, die keine Möglichkeit haben ein ELSTER-Konto einzurichten, benötigen ein eIDAS-konformes Signaturzertifikat und die Zoll-Ident App zur Registrierung im Zoll-Portal.
Weiterführende Information: Fachmeldung der Generalzolldirektion vom 19.12.2024
LkSG: Maßnahmenpaket zu sogenannten untergesetzlichen Maßnahmen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Maßnahmenpaket zu sogenannten untergesetzlichen Maßnahmen in Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG) verabschiedet beziehungsweise in Umsetzung. Ziel ist es, mehr Klarheit zu schaffen und vor allem KMU – insbesondere die mittelbar betroffenen – zu entlasten und zu unterstützen.
Es wird empfohlen, hierzu die Webseite des BAFA im Blick zu halten, da es dort im Laufe des Januars 2025 weitere Veröffentlichungen sowie Aktualisierungen geben wird.
Weiterführende Informationen:
Anpassungen im gemeinsamen Versandverfahren
Die Generalzolldirektion (GZD) hat Änderungen im zollrechtlichen gemeinsamen Versandverfahren vorgenommen. Nachstehend finden Sie hierzu eine Übersicht der GZD, die jeweils sowohl die bisherige Regelung als auch die Neuregelung darstellt.
Verein Hamburger Exporteure e.V.
Sonninstraße 28
20097 Hamburg
E-Mail: vhe@wga-hh.de
Telefon: +49 40 / 236016-16
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