Instrument gegen Zwangsmaßnahmen/Anti-Coercion-Instrument (ACI) der EU in Kraft getreten
Am 27. Dezember 2023 ist die Verordnung (EU) 2023/2675 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.11.2023 über den Schutz der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittländer in Kraft getreten.
Die Verordnung ermöglicht es der EU, in Fällen wirtschaftlicher Nötigung der EU oder ihrer Mitgliedstaaten durch Nicht-EU-Länder tätig zu werden. Ziel ist es, von wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen abzuschrecken und, falls erforderlich, darauf zu reagieren.
Im Rahmen der Verordnung bezieht sich "wirtschaftlicher Zwang" auf eine Situation, in der ein Drittland versucht, die Europäische Union oder einen EU-Mitgliedstaat zu einer bestimmten Entscheidung zu drängen, indem es Maßnahmen anwendet oder androht, die den Handel oder Investitionen beeinträchtigen. Nach Mitteilung der Europäischen Kommission können solche Praktiken die souveränen Entscheidungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten in unzulässiger. Ob eine Maßnahme eines Drittlandes die Voraussetzungen des ACI erfüllen, wird von Fall zu Fall zu entscheiden sein.
Die Reaktionsmaßnahmen des ACI sind dabei vielseitig. Anhang I zu Artikel 8 listet dabei unter anderem die Einführung neuer oder höherer Zölle, Beschränkungen bei Einfuhr und Ausfuhr von Waren sowie Maßnahmen, die Direktinvestitionen innerhalb der EU erschweren oder verhindern.
Die Europäische Union hat eine zentrale Anlaufstelle zum Anti-Coercion-Instrument geschaffen, die für allgemeine Fragen zum ACI und auch im Fall einer späteren Anwendung kontaktiert werden kann.
Weiterführende Links:
Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
Informationsseite der Generaldirektion Handel zum Anti-Coercion-Instrument
Russland - Neue ATLAS-Codierungen
Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission (TAXUD) hat im Zusammenhang mit der Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland neue Genehmigungscodes sowie Codes für die Erklärung der Inanspruchnahme einer Altfallregelung bzw. der Nichtanwendung von Verboten veröffentlicht.
Auch Unternehmen, die ihr Russlandgeschäft eingestellt haben, müssen sich weiterhin über den aktuellen Stand der Sanktionen informieren. Dies ist wichtig, um nicht in die Problematik von Umgehungsgeschäften zu geraten. In bestimmten Fällen sind Unternehmen nach dem neuen Art. 12 g VO (EU) 833/2014 sogar verpflichtet, vertragliche Regelungen zu treffen.
Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen ab sofort folgende Codierungen zur Verfügung:
Weiterführender Link:
Bulgarien und Rumänien in Schengen-Raum aufgenommen
Der Europäische Rat hat mit Beschluss (EU) 2024/210 vom 30. Dezember 2023 die Aufnahme der beiden Länder in den Schengen-Raum beschlossen. Ab dem 31. März 2024 sollen zunächst die Luft- und Seebinnengrenzen zu und zwischen Bulgarien und Rumänien aufgehoben werden. Über die Aufhebung der Personenkontrollen an den Landbinnengrenzen soll noch in diesem Jahr beraten werden.
Der Europäische Rat und die EU-Mitgliedstaaten haben der Aufnahme von Bulgarien und Rumänien in den Schengen-Raum zugestimmt. Ihr Beitritt soll Reisen, Handel und Tourismus erleichtern und den Binnenmarkt weiter stärken. Ab dem 31. März 2024 werden die Grenzkontrollen im Luft- und Seeverkehr abgeschafft. Die EU-Kommission hatte der Schengen-Erweiterung bereits 2011 zugestimmt. In den folgenden zehn Jahren haben die beiden Länder kontinuierlich bewiesen, dass sie die Anforderungen des Schengen-Abkommens erfüllen. Dies bestätigten auch drei Informationsreisen an die Außengrenzen Bulgariens und Rumäniens in den Jahren 2022 und 2023. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission im März 2023 mit den beiden Ländern ein Pilotprojekt zur Verbesserung des Grenzschutzes an den Außengrenzen, zur Stärkung der Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und zur Gewährleistung schnellerer Asyl- und Rückführungsverfahren gestartet.
Der künftig mehr als 4,5 Millionen Quadratkilometer große Schengen-Raum wird durch ein neues Steuerungsmodell, einen neuen Evaluierungsmechanismus sowie einen jährlichen Berichts- und Überwachungszyklus unterstützt. Für den Schutz der neuen europäischen Außengrenzen wird Bulgarien und Rumänien weiterhin erhebliche finanzielle Unterstützung und Unterstützung durch Frontex zugesagt. Die Europäische Union bekräftigt, dass die Pilotprojekte der beiden Länder sehr wirksam waren und daher in strukturelle Regelungen überführt werden sollen.
Bis 2024 soll über die vollständige Abschaffung der Personengrenzen - auch auf dem Landweg - entschieden werden.
Weiterführende Links:
Pressemitteilung der Europäischen Kommission
Report fact-finding mission to Bulgaria
Schengen-Status 2023: Erfolge und wichtigste Prioritäten für die Zukunft
Verein Hamburger Exporteure e.V.
Sonninstraße 28
20097 Hamburg
E-Mail: vhe@wga-hh.de
Telefon: +49 40 / 236016-16
Bildrechte:
https://pixabay.com/de