Zoll- und Einfuhrregelungen

Argentinien setzt Einfuhrabgaben vorübergehend außer Kraft

Die argentinische Steuer- und Zollbehörde (Administración Federal de Ingresos Públicos – AFIP) hat im Allgemeinen Beschluss 5490 vom 15. März 2024 die Einfuhr bestimmter lebensnotwendiger Produkte von der Erhebung der Mehrwertsteuer (Régimen de percepción del Impuesto al Valor Agragado) und der Einkommensteuer (Régimen de percepción del Impuesto a las Ganancias) befreit. Die Steuerbefreiung gilt für einen Zeitraum von 120 Kalendertagen, gerechnet ab dem 18. März 2024. 

Mit dem Allgemeinen Beschluss 5501 vom 15. April 2024 hat die AFIP die vorübergehende Steuerbefreiung auf die Einfuhren von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen eingeführt mit dem Ziel die Inflation im Land zu verringern. Die Unternehmen können bei der Einfuhr von Lebensmitteln, Getränken, Körperpflegeprodukten und Reinigungsmitteln von der Abgabebefreiung bis zum Ende der 120-tägigen Frist profitieren. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen ein gültiges "Certificado MiPyMe" besitzen.

Umsatzsteuer im Golfkooperationsrat: aktueller Stand

Die sechs Staaten des Golfkooperationsrates (GCC) haben im Mai 2016 eine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Höhe von fünf Prozent beschlossen und ein gemeinsames Übereinkommen über deren Einführung verfasst. Bis März 2024 haben vier von sechs Mitgliedstaaten die Vorgaben des Übereinkommens in die nationale Gesetzgebung umgesetzt.

Saudi-Arabien hob den Steuersatz zum 1. Juli 2020 von 5 auf 15 Prozent an. Bahrain verdoppelte seinen Steuersatz zum 1. Januar 2022 von fünf auf zehn Prozent. 

Im grenzüberschreitenden Warenverkehr zählt die Umsatzsteuer grundsätzlich zu den Einfuhrabgaben. 

Umsatzsteuersätze im Golfkooperationsrat

 

Land 

Datum der Einführung

Aktueller Regelsatz in Prozent

Saudi-Arabien

1. Januar 2018

15

Vereinigte Arabische Emirate

1. Januar 2018

5

Bahrain

1. Januar 2019

10

Oman

16. April 2021

5

Kuwait

unbekannt

 

Katar

unbekannt

 

Kommission veröffentlicht Bericht über Wirtschaftsverzerrungen von China

Die Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission hat am 10. April 2024 einen aktualisierten Bericht zu erheblichen Verzerrungen in der Wirtschaft der Volksrepublik China veröffentlicht. Es werden bereichsübergreifende Verzerrungen sowie Verzerrungen bei Produktionsfaktoren und in ausgewählten Sektoren in den Blick genommen.

Dieser Bericht wurde basierend auf der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht-EU-Ländern und als mögliche Grundlage für handelspolitische Schutzmaßnahmen erstellt.

Das Dokument SWD (2024) 91 final findet sich im Anhang.

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