Indien: BIS Zertifizierung / Unterstützungsangebote der AHK
Zahlreiche Produkte unterliegen beim Import nach Indien künftig den Quality Control Orders (QCOs) der indischen Regierung und den damit verbundenen Anforderungen, entsprechende BIS-Zertifizierungen zu erlangen. QCOs betreffen mittlerweile fast 700 Produkte, die Ausweitung auf über 2.000 Produkte wird erwartet. Für deutsche Exporteure und für deutsche Unternehmen, die in Indien produzieren, stellen diese QCOs und die BIS-Zertifizierungen aus verschiedenen Gründen eine große Herausforderung dar. So ist u.a. bei Importen der betroffenen Produkte die Benennung eines Authorized Legal Representative mit Sitz in Indien gefordert. Die AHK Indien hat hierzu einen Leitfaden erarbeitet. Zusammen mit dem Global Project for Quality Infrastructure (GPQI) und MPR International GmbH hat die AHK diesen Leitfaden erstellt, um deutsche Unternehmen umfassend über dieses Thema zu informieren und eine praktische Hilfestellung zu geben. Der Leitfaden beinhaltet die Beschreibung von QCOs, deren Zustandekommen, das BIS-Zertifizierungsverfahren, eine Übersicht bereits betroffener Produkte sowie Implentierungsdaten künftiger QCOs. Eine Informationsveranstaltung ist hierzu bei der AHK in Vorbereitung. Die AHK beabsichtigt künftig auch einen Service anzubieten, innerhalb dessen sie die Funktion des „Authorized Legal Representative“ übernimmt.
Neue Negativliste für ausländische Investitionen in China
Am 1. November 2024 tritt in China eine neue Fassung der landesweiten Negativliste für ausländische Investitionen in Kraft. Beschränkungen im verarbeitenden Gewerbe entfallen.
Die chinesische National Development and Reform Commission (NDRC) und das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) haben am 8. September 2024 eine neue Version der sogenannten Negativliste für ausländische Investitionen herausgegeben.
Die Negativlisten verbieten oder beschränken ausländische Investitionen in bestimmten Branchen. So wird in beschränkten Sektoren die Erfüllung bestimmter Bedingungen beziehungsweise Auflagen gefordert.
Die neue landesweite Liste besteht aus 29 gelisteten Bereichen in elf Sektoren und ist damit erneut kürzer als die bisherige Fassung vom 27. Dezember 2021, die seit 1. Januar 2022 in Kraft ist. Diese umfasst noch 31 Punkte. Nun werden die beiden letzten Beschränkungen im Fertigungsbereich gestrichen (vorher Abschnitt 3, Ziffern 6 und 7): die Vorgabe der Kontrolle des Publikationsdrucks durch die chinesische Partei sowie das Investitionsverbot in die Anwendung von Verarbeitungstechnologien im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin.
Am 1. November 2024 wird die neue landesweite Negativliste die Vorgängerversion ersetzen.
Daneben müssen ausländische Investoren weiterhin auch die Marktzugangsnegativliste beachten.
Zum Thema:
· Landesweite Negativliste (Version 2024) auf Chinesisch (《外商投资准入特别管理措施(负面清单)(2024年版)》)
· NDRC: Decree No. 23 of 2024 vom 6. September 2024 (Chinesisch)
Verein Hamburger Exporteure e.V.
Sonninstraße 28
20097 Hamburg
E-Mail: vhe@wga-hh.de
Telefon: +49 40 / 236016-16
Bildrechte:
https://pixabay.com/de