Zoll- und Einfuhrregelungen

Neue Embargo-Codierungen für Ausfuhren nach Russland und Belarus

Mit der ATLAS-INFO 0669/24 vom 24.10.2024 wurden für Ausfuhren bestimmter Güter neue Codierun­gen zum Nachweis darüber, ob die sog. No-Russia- oder No-Belarus-Klausel vereinbart worden ist, bekannt gegeben. Konkret geht es um die Pflicht bei bestimmten Gütern zur vertraglichen Untersagung für den Wiederverkauf bzw. die Wiederausfuhr nach Russland oder Belarus (vgl. Artikel 12g VO (EU) Nr. 833/2014 bzw. Artikel 8g VO (EG) Nr. 765/2006). Mit der ATLAS-Info 0669/24 wurden nun neue Ausfuhr-Codierungen bekannt gegeben, welche zur Erklärung über die Einhaltung der sog. No-Russia- / No-Belarus-Klauseln dienen.

Folgende Codierungen zur Angabe in der Ausfuhrzollanmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen seit dem 24.10.2024 zur Verfügung:

  • Y227: „Die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland wurden gemäß Artikel 12g Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 vertraglich untersagt“
  • Y228: „Ausnahme gemäß Artikel 12g Abs. 2 Buchst. b VO (EU) Nr. 833/2014 von der Verpflichtung nach Artikel 12g Abs. 1, die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwen­dung in Russland vertraglich zu untersagen“
  • Y229: „Ausnahme gemäß Artikel 12g Abs. 2a VO (EU) Nr. 833/2014 von der Verpflichtung nach Artikel 12g Abs. 1, die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russ­land vertraglich zu untersagen“
  • Y230: „Die Wiederausfuhr nach Belarus und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Belarus wurden gemäß Artikel 8g Abs. 1 VO (EG) Nr. 765/2006 vertraglich untersagt“
  • Y231: „Ausnahme gemäß Artikel 8g Abs. 2 VO (EG) Nr. 765/2006 von der Verpflichtung nach Artikel 8g Abs. 1, die Wiederausfuhr nach Belarus und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Belarus vertraglich zu untersagen“
  • Y232: „Ausnahme gemäß Artikel 8g Abs. 3 VO (EG) Nr. 765/2006 von der Verpflichtung nach Artikel 8g Abs. 1, die Wiederausfuhr nach Belarus und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Belarus vertraglich zu untersagen“

China: Vorläufige Antidumpingzölle auf Weinbrand aus der EU

Ab dem 11. Oktober 2024 müssen in China bei der Einfuhr von Branntwein aus der EU vorläufige Antidumpingzölle bezahlt werden. Die Höhe der Zölle beträgt zwischen 30,6 und 39 Prozent des Zollwertes. Welcher Zollsatz im Einzelfall zu zahlen ist, ergibt sich aus einer Liste im Anhang zur Veröffentlichung des chinesischen Wirtschaftsministeriums MOFCOM vom 8. Oktober 2024. Die Zölle gelten als Reaktion Chinas auf die europäischen Ausgleichszölle auf chinesische Elektrofahrzeuge. Die EU leitet ein WTO-Verfahren dagegen ein. Die Europäische Kommission hat am 25. November 2024 bei der WTO Konsultationen beantragt. Dies ist der erste Schritt zur Einleitung eines WTO-Streitbeilegungsverfahrens. China hat nun zehn Tage Zeit, um darauf zu reagieren. Finden die Partien keine zufriedenstellende Lösung, könnte ein WTO-Panel ersucht werden, über den Fall zu entscheiden.

China verteuert Exporte

China hat eine Senkung der Erstattungssätze für bestimmte Exportwaren zum 1. Dezember 2024 angekündigt.

Für bestimmte tierische Fette, Kupfer und Aluminium in Rohformen sowie Waren daraus entfällt die Erstattung komplett und Exporte bleiben mit der chinesischen Umsatzsteuer in Höhe von 13 Prozent belastet. Details ergeben sich aus der veröffentlichten Liste 1.

Für folgende Waren sinkt der Erstattungssatz von 13 auf neun Prozent: natürlicher Grafit, Benzin, Kerosin und Dieselkraftstoff, Siliziumwafer, Natursteine und bearbeitete Steine, Schleifmittel, Waren aus Gips und Zement, Bremsbeläge und weitere Waren aus mineralischen Stoffen, zahlreiche Glas- und keramische Waren, Batterien, Akkus, Photovoltaikzellen und -module. Details ergeben sich aus der veröffentlichten Liste 2.

Die Listen enthalten die chinesischen Zolltarifnummern und die Warenbezeichnungen in Chinesisch. Zolltarifnummern werden bis zur sechsten Stelle weltweit einheitlich verwendet (HS-Unterposition). Ab der siebten Stelle gibt es nationale Unterschiede. Man kann sich mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes behelfen. Es kann im Internet kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden. 

Quelle: Veröffentlichung Nr. 15 der chinesischen Finanzverwaltung vom 15. November 2024 (nur Chinesisch).